Israelisches Gericht stoppt Krokodil-Einsatz in Gefängnissen
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Nahost: Jerusalem stoppt Krokodil-Guarding
Jerusalem () – Ein Bezirksgericht in Jerusalem hat dem israelischen Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir vorerst untersagt, Krokodile zur Bewachung von Terroristen in Haftanstalten einzusetzen. Die Entscheidung fiel am Sonntag.
Hintergrund ist die Klage einer Tierschutzorganisation, die sich gegen das Vorhaben gewandt hatte. Sie forderte eine Neubewertung der Krokodile als „geschützte Art“. Die Organisation argumentierte, dass Umweltministerin Idit Silman die fachlichen Meinungen von Rechtsberatern und der Natur- und Parkbehörde ignoriert habe und die Regierung keine Befugnis habe, den Plan voranzutreiben. Das Gericht gab der Petition mit einer einstweiligen Verfügung statt.
Ben-Gvir kritisierte die Entscheidung scharf. Er warf der Justiz vor, sich in Kriegszeiten auf die Seite der Terroristen zu stellen und wichtige Maßnahmen zur Abschreckung zu blockieren. Die Terroristen hätten Angst vor den Krokodilen, doch nun habe das Gericht ihnen geholfen, so der Minister.
Bereits im Vormonat hatte Umweltministerin Idit Silman das Nilkrokodil als „kultiviertes Wildtier“ eingestuft. Damit sollte der israelische Gefängnisdienst die Möglichkeit erhalten, die Tiere rund um Gefängnisse einzusetzen. Der Plan von Ben Gvir ist von einer ähnlichen Einrichtung in Florida inspiriert. Das Ministerium hat dafür ein Budget von 21 Millionen Schekel (rund 6 Millionen Euro) bereitgestellt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Krokodil (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Bezirksgericht in Jerusalem untersagte Itamar Ben-Gvir vorerst den Einsatz von Krokodilen zur Bewachung von Terroristen in Haftanstalten
- Einstweilige Verfügung wegen Klage einer Tierschutzorganisation; Forderung nach Neubewertung der Krokodile als geschützte Art, Gericht folgte der Petition
- Ben-Gvir kündigte Kritik an und Umweltministerin Idit Silman hatte Nilkrokodile zuvor als „kultiviertes Wildtier“ eingestuft; für den Plan war ein Budget von 21 Millionen Schekel bereitgestellt
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Israelischer Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir betroffen, Bezirksgericht in Jerusalem untersagt vorerst den Einsatz von Krokodilen zur Bewachung von Terroristen in Haftanstalten, einstweilige Verfügung nach Entscheidung am Sonntag
- Betroffen sind Krokodileinsatz/Plan im israelischen Gefängnisdienst rund um Gefängnisse; Umweltministerin Idit Silman stufte Nilkrokodile zuvor als „kultiviertes Wildtier“ ein, Budget 21 Millionen Schekel (ca. 6 Millionen Euro) für den Plan, Region Israel
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Klage einer Tierschutzorganisation gegen den Einsatz von Krokodilen zur Bewachung von Terroristen in Haftanstalten und Antrag auf Neubewertung als geschützte Art
- Einstweilige Verfügung eines Bezirksgerichts in Jerusalem nach Bewertung der fehlenden Befugnisse bzw. ignorierter fachlicher Meinungen von Rechtsberatern sowie Natur- und Parkbehörde durch Umweltministerin Idit Silman
- Auslöser ist die Einstufung des Nilkrokodils als „kultiviertes Wildtier“ als Grundlage für den Gefängnisdienst, inspiriert vom Vorbild einer ähnlichen Einrichtung in Florida und finanziert mit 21 Millionen Schekel Budget durch das Ministerium
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Ein Bezirksgericht in Jerusalem untersagte dem israelischen Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir vorerst, Krokodile zur Bewachung von Terroristen in Haftanstalten einzusetzen
- Das Gericht ordnete eine einstweilige Verfügung an, nachdem eine Tierschutzorganisation eine Neubewertung der Krokodile als geschützte Art gefordert hatte
- Umweltministerin Idit Silman hatte zuvor das Nilkrokodil als „kultiviertes Wildtier“ eingestuft, damit der israelische Gefängnisdienst die Tiere rund um Gefängnisse einsetzen kann, der Plan wurde durch die gerichtliche Entscheidung zunächst blockiert
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