Polizei Berlin verbietet Versammlungen an Sinti-und-Roma-Gedenkstätte
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Berlin () – Die Polizei Berlin hat eine Allgemeinverfügung für den 2. August 2026 erlassen. An diesem internationalen Gedenktag an den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma werden im Bereich des Denkmals für die ermordeten Sinti und Roma in Berlin-Tiergarten sowie im umliegenden Regierungsviertel Versammlungen und Veranstaltungen untersagt, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.
Die Verfügung gilt am 2. August 2026 von 6 Uhr bis 23:59 Uhr.
Betroffen ist das Areal rund um das Denkmal am Simsonweg im Bezirk Mitte, begrenzt durch den Bremer Weg im Süden, die Yitzhak-Rabin-Straße, die John-Foster-Dulles-Allee und die Große Querallee im Westen, die Paul-Löbe-Allee im Norden sowie den Friedrich-Ebert-Platz und die Ebertstraße einschließlich des Pariser Platzes im Osten. Untersagt sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sowie sonstige Veranstaltungen, die geeignet sind, den würdevollen Charakter des Gedenktages, offizielle Gedenkveranstaltungen oder das stille Gedenken zu beeinträchtigen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören.
Das Verbot gilt für alle Personen, unabhängig davon, ob sie als Versammlungsteilnehmer oder aus anderen Gründen in dem Bereich sind.
Ausgenommen sind diplomatische Delegationen und andere bevorrechtigte Personen. Die vollständige Allgemeinverfügung samt Begründung und Lageplan kann bei der Polizei Berlin im Regionalabschnitt 27-28 in Alt-Moabit eingesehen werden.
Das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas wurde im Oktober 2012 eingeweiht und erinnert an die bis zu 500.000 Menschen, die zwischen 1933 und 1945 verfolgt und ermordet wurden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Polizei Berlin hat eine Allgemeinverfügung für den 2. August 2026 erlassen; an diesem Tag sind im Bereich des Denkmals für die ermordeten Sinti und Roma in Berlin-Tiergarten sowie im umliegenden Regierungsviertel Versammlungen und Veranstaltungen untersagt
- Geltungszeitraum ist der 2. August 2026 von 6 Uhr bis 23:59 Uhr, betroffen ist das Areal rund um das Denkmal am Simsonweg mit konkreten Begrenzungen durch umliegende Straßen und Plätze
- Ausnahmen gelten für diplomatische Delegationen und andere bevorrechtigte Personen; die Allgemeinverfügung kann bei der Polizei Berlin im Regionalabschnitt 27-28 in Alt-Moabit eingesehen werden
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Polizei Berlin erlassen Allgemeinverfügung für den Bereich um das Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma am Simsonweg im Bezirk Mitte (Berlin-Tiergarten sowie umliegendes Regierungsviertel), betrifft alle Personen vor Ort; Verbot öffentlicher Versammlungen unter freiem Himmel und sonstiger Veranstaltungen zur Beeinträchtigung des Gedenktags oder zur Störung von Sicherheit/Ordnung, ausgenommen diplomatische Delegationen und andere bevorrechtigte Personen
- Zeitraum 2. August 2026 von 6:00 Uhr bis 23:59 Uhr, Gültigkeit räumlich begrenzt durch Bremer Weg, Yitzhak-Rabin-Straße, John-Foster-Dulles-Allee, Große Querallee, Paul-Löbe-Allee, Friedrich-Ebert-Platz/Ebertstraße einschließlich Pariser Platz
- Betroffener Kontext internationaler Gedenktag an den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma; Denkmal erinnert an bis zu 500.000 Menschen, verfolgt und ermordet zwischen 1933 und 1945
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Allgemeinverfügung der Polizei Berlin für den 2. August 2026 wegen des internationalen Gedenktags an den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma und zum Schutz des würdevollen Charakters am Denkmal im Tiergarten sowie im Regierungsviertel
- Verbot öffentlicher Versammlungen unter freiem Himmel und sonstiger Veranstaltungen im festgelegten Areal rund um das Denkmal, wenn sie die Gedenkveranstaltungen oder das stille Gedenken beeinträchtigen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören könnten
- Kontext der Maßnahme ist das Denkmal am Simsonweg, das seit Oktober 2012 an die zwischen 1933 und 1945 verfolgten und ermordeten Sinti und Roma erinnert (bis zu 500.000), Ausnahmen gelten nur für diplomatische Delegationen und andere bevorrechtigte Personen
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Die Polizei Berlin hat für den 2. August 2026 (6 Uhr bis 23:59 Uhr) im Bereich um das Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma im Berliner Tiergarten sowie im angrenzenden Regierungsviertel öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und sonstige Veranstaltungen untersagt
- Das Verbot betrifft alle Personen im Gebiet, auch wenn sie nicht als Versammlungsteilnehmer auftreten
- Ausgenommen sind diplomatische Delegationen und andere bevorrechtigte Personen, die Allgemeinverfügung kann bei der Polizei Berlin eingesehen werden
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