Verfassungsrechtler sieht verzögerte Minister-Vereidigung kritisch

25. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in : Kabinettsumbildung und Vereidigung
Berlin () – Der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, hat verfassungsrechtliche Bedenken am geplanten Ablauf der von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigten Kabinettsumbildung geäußert. „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat“, sagte Pieper der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).

„Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber“, erklärte er. „Der einwandfreie Weg wäre daher, eine Sondersitzung des Bundestags anzusetzen.“

Den Fall, dass ein Minister ernannt wurde und seine Vereidigung im Bundestag dann wegen der parlamentarischen Sommerpause nicht stattfinden konnte, habe es seiner Erinnerung nach noch nicht gegeben. Gleichwohl seien Amtsgeschäfte, die ein nicht vereidigter Amtsinhaber vornimmt, „nach überwiegender Ansicht rechtsgültig“, sagte Pieper. „Eine weitere Möglichkeit wäre, bis zur Vereidigung der neuen Minister auf die geltenden Vertretungsregeln innerhalb der Bundesregierung zurückzugreifen.“

Die von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigte Umbildung der Bundesregierung soll in der kommenden Woche formal vollzogen werden. Aus der CDU hieß es zuletzt, man wolle eine kostspielige Sondersitzung in der Sommerpause eigentlich vermeiden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Amthor, Warken, Merz und Linnemann am 24.07.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Stefan Pieper äußerte verfassungsrechtliche Bedenken gegen den geplanten Ablauf der Kabinettsumbildung und forderte als „sauberen Weg“, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst nach der Vereidigung erfolgt
  • Pieper empfahl als einwandfreien Weg eine Sondersitzung des Bundestags zur Vereidigung, statt Amtsgeschäfte ohne Vereidigung übernehmen zu lassen
  • Als Alternativen nannte Pieper die Nutzung von Vertretungsregeln innerhalb der Bundesregierung bis zur Vereidigung der neuen Minister sowie die Einordnung, dass von nicht vereidigten Amtsinhabern vorgenommene Amtsgeschäfte nach überwiegender Ansicht rechtsgültig sein könnten

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen laut Stefan Pieper sind der geplante Ablauf der Kabinettsumbildung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und damit das Bundesparlament; verfassungsrechtlich relevant ist das Übernehmen von Amts- und Geschäftsführung ohne vorherige Vereidigung im Bundestag, mit Hinweis auf mögliche Notwendigkeit einer Sondersitzung bzw. zeitliche Verschiebung bis zur Vereidigung in Verbindung mit der parlamentarischen Sommerpause
  • Region/Zeit: Deutschland, konkret in der kommenden Woche formaler Vollzug der Umbildung; als Streitpunkt steht zudem die parlamentarische Sommerpause im Raum, sodass die Vereidigung ggf. nicht stattfinden kann

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den geplanten Ablauf der Kabinettsumbildung, da Amts- und Geschäftsübernahme ohne vorherige Vereidigung als verfassungsrechtlich unsauber bewertet wird
  • Als Alternativen genannt: Amtsübernahme erst nach erfolgter Vereidigung oder eine Sondersitzung des Bundestags zur Vereidigung; außerdem Möglichkeit, bis dahin auf geltende Vertretungsregeln innerhalb der Bundesregierung zurückzugreifen
  • Kontext/Auslöser: Merz’ angekündigte Kabinettsumbildung soll nächste Woche formal vollzogen werden, wobei eine kostspielige Sondersitzung in der Sommerpause vermieden werden soll

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Merz kündigt die Kabinettsumbildung an und will sie in der kommenden Woche formal vollziehen
  • Es wird diskutiert, ob eine Sondersitzung des Bundestags angesetzt wird, damit Amts- und Geschäftsübernahme erst nach der Vereidigung erfolgt
  • Alternativ wird erwogen, bis zur Vereidigung die geltenden Vertretungsregeln in der Bundesregierung anzuwenden
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