Frühstartrente: Eltern können staatliche Förderung aufstocken
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Frühstart für Kinder in Berlin
Berlin () – Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat lang erwartete Details zu der von der Koalition geplanten Frühstartrente vorgelegt. Den entsprechenden Gesetzentwurf gab das Bundesfinanzministerium am Mittwoch in die sogenannte Ressortabstimmung, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Dem Entwurf zufolge sollen Eltern die staatliche Förderung von zehn Euro im Monat künftig mit bis zu 6.840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln aufstocken können. Zudem sieht der Entwurf für Kinder, deren Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für sie eröffnen, ein staatliches Sondervermögen vor, in dem das Geld bis zur Volljährigkeit angelegt wird. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres soll das angesparte Vermögen in das geplante Altersvorsorgedepot übergehen.
Klingbeil sagte, man wolle, dass alle besser und früher für das Alter vorsorgen könnten. Eltern wolle man dabei unterstützen, schon für ihre Kinder vorzusorgen. Heute hänge das viel zu oft davon ab, ob die Eltern hohe Einkommen oder Vermögen hätten. Diese Ungleichheit setze sich dann oft bis ins Alter fort. Das wolle man ändern. Mit der Frühstartrente gebe man jungen Menschen schon früh ein Startkapital für die private Vorsorge mit. Das sei ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge, aber auch für mehr Chancengleichheit.
Mit der Frühstartrente will die schwarz-rote Koalition Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein. Eltern können den Betrag durch freiwillige Einzahlungen ergänzen. Entsprechende Eckpunkte für die Frühstartrente hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt nun erstmals die konkrete Ausgestaltung des Modells.
Demnach beginnt die Frühstartrente mit dem Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt dann der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Um die staatliche Einzahlung zu erhalten, müssen die Kinder einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen. Das Depot können Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Das Finanzministerium schreibt dafür laut Entwurf eine Effektivkostendeckel von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Die Frühstartrente werde dann vierteljährlich jeweils rückwirkend für die vorangegangenen Monate an den Anbieter ausgezahlt.
Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.
Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.
Die Bundesregierung rechnet zum Start der Frühstartrente im Jahr 2027 mit Ausgaben in Höhe von 198 Millionen Euro. Der Betrag wachse durch das Hinzukommen neuer förderberechtigter Geburtsjahrgänge auf 411 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2030 an, heißt es in dem Entwurf. Das Gesetzgebungsverfahren zur Frühstartrente soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mutter mit Kinderwagen (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Der Gesetzentwurf zur Frühstartrente befindet sich in der Ressortabstimmung; Eltern sollen die staatliche Förderung von 10 Euro monatlich künftig mit bis zu 6.840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln aufstocken können
- Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag monatlich 10 Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt; Start ab Geburtsjahrgang 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2026, Effizienz-Kostendeckel von 1 Prozent, keine Abschluss- und Vertriebskosten bis zum 18. Lebensjahr, automatische Antragstellung und vierteljährliche rückwirkende Auszahlung
- Falls Eltern kein Vorsorgedepot eröffnen, soll die Förderung in ein Sondervermögen des Bundes fließen, das von der Bundesbank verwaltet und bis spätestens zum 25. Lebensjahr in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden kann
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Eltern in Deutschland mit Kindern; staatliche Förderung zehn Euro monatlich für Kinder ab dem 6. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag, Start ab Geburtsjahrgang 2020 rückwirkend ab 1. Januar 2026 und ab 2027 für den neuen Jahrgang der Sechsjährigen; Wohnsitznachweis in Deutschland erforderlich
- Aufstockung aus eigenen Mitteln bis maximal 6.840 Euro pro Jahr möglich; staatliches Sondervermögen statt Depot für Fälle ohne eigenes Vorsorgedepot, Übertragung in eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag bis spätestens zum 25. Lebensjahr
- Finanzierung/Zeiträume: Ausgaben 198 Millionen Euro beim Start 2027, Anstieg auf 411 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2030; Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Eltern sollen die staatliche Förderung von zehn Euro monatlich bis zu 6.840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln aufstocken können, außerdem gibt es ein Sondervermögen, wenn Eltern kein Vorsorgedepot eröffnen
- Ungleichheit in der Altersvorsorge soll verringert werden, indem Kinder ab dem sechsten Lebensjahr früh Kapital für die private Altersvorsorge erhalten und so besser und früher vorgesorgt werden kann
- Start ab Geburtsjahrgang 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2026, automatische Förderung über Anbieter, Wohnsitznachweis erforderlich, Effekkostendeckel von 1 Prozent und keine Abschluss-/Vertriebskosten bis zum 18. Lebensjahr
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Der Gesetzentwurf zur Frühstartrente wurde vom Bundesfinanzministerium in die Ressortabstimmung gegeben und regelt die konkrete Ausgestaltung, unter anderem ab welchem Jahrgang die Förderung startet und wie sie ausgezahlt wird
- Eltern können die staatliche Förderung von zehn Euro pro Monat künftig bis zu 6.840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln aufstocken und das Vorsorgedepot bei einem privaten Anbieter eröffnen; die staatliche Förderung wird automatisch beantragt und vierteljährlich rückwirkend ausgezahlt
- Wenn Eltern kein eigenes Vorsorgedepot eröffnen, wird die Förderung in ein von der Bundesbank verwaltetes Sondervermögen investiert und Betroffene können das Geld bis spätestens zum 25. Lebensjahr in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen
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