Fallzahlen bei Sexualdelikten an Minderjährigen bleiben sehr hoch
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Sexualdelikte im Netz
Berlin () – Die Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen in Deutschland sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen gestiegen. Das geht aus dem neuen Bundeslagebild hervor, welches am Dienstag in Berlin von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Präsident Holger Münch und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, vorgestellt wurde.
Immer mehr Delikte werden demnach online begangen, darunter Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten und sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt. So sind beispielsweise sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt mit 4.861 Fällen um 16,5 Prozent gegenüber 2024 gestiegen. Die vermehrte Nutzung des Internets begünstigt digitale Phänomene wie Cybergrooming, Livestreaming oder Sextortion. Außerdem bietet die Fortentwicklung im Bereich der KI neue oder erleichterte Tatbegehungsmöglichkeiten: Reale Inhalte können ohne fundiertes Fachwissen verändert oder neue Inhalte künstlich generiert werden.
Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten sind 2025 erneut gesunken. Dennoch bleibt die Zahl mit 41.677 Fällen (-2,7 Prozent) auf hohem Niveau. Im Gegensatz dazu erreichten Straftaten in Verbindung mit jugendpornografischen Inhalten im Jahr 2025 einen weiteren Höchstwert (11.515 Fälle; +19,9 Prozent). Minderjährige machen jeweils etwa die Hälfte der Tatverdächtigen aus. Sie sind häufig dem Phänomen der „Selbstfilmenden“ zuzurechnen und leiten kinder- und jugendpornografische Inhalte unbedacht weiter. Die Aufklärung und Vermittlung von Medienkompetenz insbesondere an Kinder und Jugendliche sowie Eltern, Lehrkräfte und Fachpersonal ist auch in diesem Phänomenbereich von zentraler Bedeutung.
Dobrindt sagte, die hohen Fallzahlen zeigten, dass Kinder besser geschützt werden müssten, besonders in der digitalen Welt. „Täter dürfen sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen.“ Er forderte wirksame Instrumente wie die IP-Adressenspeicherung, um Täter zu identifizieren und Missbrauch zu beenden. Holger Münch betonte, dass das NCMEC dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise übermittelt habe. Dobrindt begrüßte die Bestrebungen der EU, Lücken bei der Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu schließen.
Claus sagte, dass das Bundeslagebild das tatsächliche Ausmaß der sexuellen Gewalt im Netz nicht abbilden könne. Die sogenannte „Sextortion“ nehme drastisch zu, und Cybergrooming treffe fast jeden dritten Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Claus forderte, dass Cybergrooming strafbar gemacht und Sextortion als eigene Sexualstraftat erfasst werden müsse.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Alexander Dobrindt am 21.07.2026 |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- 2025 stiegen sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt auf 4.861 Fälle, das entspricht +16,5 Prozent gegenüber 2024
- Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten erreichten 2025 einen weiteren Höchstwert von 11.515 Fällen (+19,9 Prozent) und Minderjährige stellen jeweils etwa die Hälfte der Tatverdächtigen
- Dobrindt forderte wirksame Instrumente wie IP-Adressenspeicherung zur Täteridentifizierung; Claus verlangte Strafbarkeit von Cybergrooming und eigenständige Erfassung von Sextortion als eigene Sexualstraftat
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Deutschland, Jahr 2025; sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt 4.861 Fälle, +16,5 Prozent gegenüber 2024; Straftaten mit kinderpornografischen Inhalten 41.677 Fälle, -2,7 Prozent; Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten 11.515 Fälle, +19,9 Prozent
- Deutschland, insbesondere online/digitale Phänomene; Cybergrooming betrifft fast jeden dritten Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren; EU-Bestrebungen zur Schließung von Lücken bei Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten
- Deutschland; Mindestaltergruppen betroffen: Minderjährige stellen jeweils etwa die Hälfte der Tatverdächtigen; NCMEC übermittelte dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- 2025 stiegen in Deutschland die Fallzahlen bei Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche in vielen Bereichen; online werden zunehmend Delikte begangen, darunter Missbrauch ohne Körperkontakt und Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten
- Vermehrte Nutzung des Internets begünstigt digitale Phänomene wie Cybergrooming, Livestreaming und Sextortion; zudem erleichtern KI-Entwicklungen neue oder vereinfachte Tatbegehungsmöglichkeiten (Inhalte verändern oder künstlich generieren)
- Auslöser/Hintergründe im Kontext kinderpornografischer und jugendpornografischer Inhalte: trotz Rückgang bleiben kinderpornografische Fälle auf hohem Niveau, jugendpornografische Inhalte erreichen einen Höchstwert; Minderjährige sind häufig beteiligt (u.a. „Selbstfilmende“), außerdem wird für Täterhemmung u.a. IP-Adressenspeicherung und bessere Erkennung/Meldung auf EU-Ebene gefordert
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Vorstellung des neuen Bundeslagebilds in Berlin mit Dobrindt, BKA-Präsident Münch und der Bundesbeauftragten Claus zur Lage bei Sexualdelikten im digitalen Bereich
- Forderung nach wirksamen Instrumenten zur Täteridentifizierung wie IP-Adressenspeicherung sowie Unterstützung der EU-Bestrebungen zur Schließung von Lücken bei Erkennung und Meldung kinderverdächtiger Inhalte
- Forderung nach strafrechtlicher Erfassung von Cybergrooming und eigener Erfassung von Sextortion als eigenständige Sexualstraftat
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