Schneider drängt auf Grundgesetzänderung für Klimaanpassung
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Klimaanpassung im Grundgesetz ändern (Berlin)
Berlin () – Umweltminister Carsten Schneider (SPD) drängt darauf, das Grundgesetz anzupassen, um Länder und Kommunen besser bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen zu können.
„Es ist derzeit zu kompliziert, Mittel des Bundes für die Anpassung an den Klimawandel einzusetzen“, sagte Schneider dem „Spiegel“. Den Einbau von Klimaanlagen in Krankenhäusern etwa dürfe er als Bundesumweltminister wegen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern laut Grundgesetz gar nicht fördern.
„Wenn der Bund mehr als ein paar Modellprojekte finanzieren soll, müssen wir die Klimaanpassung zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern machen“, sagte der Umweltminister. Im Koalitionsvertrag stehe auch ein entsprechender Auftrag dazu. Er sei bereit, das Grundgesetz dafür zu ändern, und arbeite an einem entsprechenden Vorschlag. Wenn Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmten, könne der Bund sich an den Kosten beteiligen und strukturiert mit den Ländern zusammenarbeiten. Im Bundestag wäre die Koalition aus Union und SPD dafür auf Stimmen aus zwei der drei Oppositionsfraktionen (Grüne, Linke, AfD) angewiesen.
Im Koalitionsvertrag heißt es, man werde die Klimaanpassungsstrategie umsetzen und dazu die bestehenden Förderprogramme nutzen. „Wir stellen daher die Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen gemeinsam mit den Ländern auf solide Beine und unterstützen die Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel. Dazu richten wir einen Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung ein und prüfen die Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe“, heißt es weiter.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Carsten Schneider (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Umweltminister Carsten Schneider fordert eine Grundgesetzänderung, damit Länder und Kommunen besser bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden können
- Er arbeitet an einem Vorschlag zur Umstellung der Klimaanpassung auf eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern; hierfür sei eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit nötig
- Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen gemeinsam mit den Ländern zu stärken, Kommunen bei der Klimaanpassung zu unterstützen und einen Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung einzurichten sowie die Einführung der Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Umweltminister Carsten Schneider (SPD) fordert die Anpassung des Grundgesetzes, damit der Bund Länder und Kommunen bei der Klimawandelanpassung besser finanzieren und strukturiert mit ihnen zusammenarbeiten kann; er nennt als Beispiel die fehlende Fördermöglichkeit für Klimaanlagen in Krankenhäusern wegen Aufgabenteilung Bund/Länder; Zielgruppen sind Bund, Länder und Kommunen sowie Krankenhäuser als betroffenes Beispiel
- Region/Scope Deutschlandweit für Länder und Kommunen; Frist/Zeitraum nicht genannt, aber für die Grundgesetzänderung werden Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit als Voraussetzung genannt
- Politische Abhängigkeit für den Bundestag: Koalition aus Union und SPD wäre auf Stimmen aus zwei der drei Oppositionsfraktionen angewiesen (Grüne, Linke, AfD)
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Komplizierte Ausgestaltung der Finanzierung: Mittel des Bundes für Klimawandelanpassung lassen sich derzeit nach Bundesvorgaben/Verfassungsrecht schwer einsetzen; Beispiel Krankenhäuser und Förderung von Klimaanlagen wegen Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern
- Hindergrund/Notwendigkeit: Klimaanpassung soll als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern organisiert werden, damit der Bund sich bei der Kostenbeteiligung einbringen und strukturiert mit Ländern zusammenarbeiten kann
- Auslöser/Umsetzungskontext: Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie, Nutzung bestehender Förderprogramme sowie Einrichtung eines Sonderrahmenplans Naturschutz und Klimaanpassung; Erfordernis einer Grundgesetzänderung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat (Zweidrittelmehrheit) einschließlich Stimmenmehrheit mit Unterstützung aus Teilen der Opposition
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Umweltminister Carsten Schneider arbeitet an einem Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes, damit der Bund Länder und Kommunen besser bei der Klimawandelanpassung unterstützen kann
- Bund und Länder sollen die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe finanzieren, damit der Bund sich strukturiert an den Kosten beteiligen kann
- Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie über bestehende Förderprogramme und Einrichtung eines Sonderrahmenplans Naturschutz und Klimaanpassung sowie Prüfung einer Gemeinschaftsaufgabe
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