Ministerium sieht Mängel bei IGeL-Aufklärung

15. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Aufklärung bei IGeL-Regeln in
Berlin () – Die Bundesregierung sieht bei den umstrittenen Selbstzahler-Leistungen Mängel bei der Aufklärung der Praxen über Nutzen und Risiken, weist aber Forderungen nach schärferen Regelungen zum besseren Schutz der Patienten zurück. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks “ berichten.

Das Verhalten der Patienten, auch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit unklarem Nutzen oder einem möglichen Schadenspotenzial anzunehmen, deute auf eine „unzureichende Umsetzung der Aufklärungspflichten in den Praxen hin“, schrieb der Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge (CDU). Die Überwachung und Sanktionierung von Verstößen gegen die Aufklärungspflichten liege bei den Landesärztekammern, stellte er klar. Ein Regelungsbedarf auf Bundesebene bestehe nicht, da der bestehende Rechtsrahmen für den Patientenschutz „vollumfänglich und lückenlos normiert“ sei.

Auch ein Verbot bestimmter IGeL-Angebote, wie es zum Beispiel vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), gefordert wird, lehnt das Ministerium ab. „Ein pauschales gesetzliches Verbot von Leistungen würde unzulässig in die ärztliche Therapiefreiheit und in das Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen“, argumentierte Sorge.

Schwartze hatte konkret die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter genannt. Hier würden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt, argumentierte er. Nach Angaben von Sorge plant die Regierung auch keinen gesetzlichen Eingriff, um zu verhindern, dass Leistungen der Krankenkassen als kostenpflichtige IGeL angeboten werden. Dieses Vorgehen wird von Verbraucherschützern und dem Medizinischen Dienst immer wieder angeprangert.

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau mahnte „klare gesetzliche Regelungen“ an. Konkret forderte er unter anderem die Dokumentation der IGeL-Aufklärung in der elektronischen Patientenakte sowie eine klare Trennung zwischen Kassen- und IGeL-Sprechstunden. „Nur mit mehr Transparenz, wirksamen Kontrollen und einem besseren Schutz der Patienten kann verhindert werden, dass wirtschaftliche Interessen medizinische Entscheidungen beeinflussen“, sagte er dem RND.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesministerium für Gesundheit (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesregierung sieht bei umstrittenen Selbstzahler-Leistungen Mängel in der Aufklärung der Praxen über Nutzen und Risiken, hält aber den bestehenden Rechtsrahmen für Patientenschutz auf Bundesebene für „vollumfänglich und lückenlos“ ausreichend
  • Bundesgesundheitsministerium lehnt schärfere Regelungen bzw. pauschale gesetzliche Verbote bestimmter IGeL ab und verweist auf Eingriffe in ärztliche Therapiefreiheit sowie in das Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung
  • Regierung plant keinen gesetzlichen Eingriff, um zu verhindern, dass Kassenleistungen als kostenpflichtige IGeL angeboten werden

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Bundesregierung/Bundesgesundheitsministerium, Antwort auf Parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion; betroffen sind Selbstzahler-Leistungen und IGeL in Arztpraxen zur Krebsfrüherkennung (u.a. Ultraschall Eierstöcke/Gebärmutter) sowie die Aufklärungspflichten; konkrete Zahlen/Fristen/Zeiträume werden nicht genannt
  • Patienten/Versicherte als Zielgruppe; Fokus auf unzureichende Umsetzung der Aufklärungspflichten in Praxen und fehlende/unklare Nutzen-/Risiko-Informationen bei angenommenen IGeL; keine quantifizierte Häufigkeit/Schwere genannt
  • Bund vs. Länderärztekammern hinsichtlich Kontrolle/Sanktionierung; Ministerium lehnt schärfere Bundesregeln und pauschale Verbote ab, fordert stattdessen keinen bundesweiten Regelungsbedarf; genaue Reichweite/Umsetzungszeit oder konkrete Kontrollstärke wird nicht beziffert

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bundesregierung sieht Mängel bei der Aufklärung der Praxen zu Nutzen und Risiken von Selbstzahler-Leistungen/IGeL; Patienten würden IGeL mit unklarem Nutzen oder möglichem Schadenspotenzial teils annehmen, was auf unzureichende Umsetzung der Aufklärungspflichten hinweise
  • Auslöser/Anlass sind Streit und Forderungen nach schärferen Regelungen, u.a. ein vorgeschlagenes Verbot bestimmter IGeL; genannt wird besonders Ultraschall zur Krebsfrüherkennung von Eierstöcken und Gebärmutter, das laut Fordernden junge Frauen ohne Not verunsichere
  • Kontext: Überwachung und Sanktionierung der Aufklärungspflichten obliegen den Landesärztekammern; das Gesundheitsministerium lehnt Bundesregeln bzw. pauschale Verbote ab (Eingriff in Therapiefreiheit und informationelle Selbstbestimmung) und plant keinen gesetzlichen Eingriff gegen die Vermischung von Kassenleistungen und als IGeL angebotenen Leistungen; Grüne fordern mehr Transparenz, Kontrollen und Dokumentation der IGeL-Aufklärung sowie klare Trennung von Kassen- und IGeL-Sprechstunden

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Die Bundesregierung setzt auf den bestehenden Rechtsrahmen zum Patientenschutz und plant keine schärferen bundesweiten Regelungen oder ein pauschales Verbot bestimmter IGeL
  • Die Überwachung und Sanktionierung der Aufklärungspflichten bei Verstößen sollen weiterhin über die Landesärztekammern erfolgen
  • Gesetzliche Eingriffe zur Verhinderung, dass Leistungen der Krankenkassen als kostenpflichtige IGeL angeboten werden, sind nach Angaben der Regierung nicht geplant
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