DIHK schlägt wegen Naturflächen-Gesetz Alarm
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Politik in Berlin
Berlin () – Die deutsche Wirtschaft läuft Sturm gegen einen Gesetzentwurf von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) zum besseren Schutz von Naturflächen.
Die Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Helena Melnikov, sagte der „Rheinischen Post“, die Bundesregierung dürfe den beschleunigten Erhalt und Ausbau der Infrastruktur nicht durch ein künstliches Gegeneinander von Natur und Wirtschaft stoppen. Schneiders Gesetzentwurf bedrohe Investitionen in dringend benötigte Straßenprojekte in ländlichen Regionen, etwa Ortsumgehungen, Brückenbauten oder die Rohstoffgewinnung.
Der Gesetzentwurf soll die Naturschutzgebiete, die Kernzonen von Biosphärenreservaten und bestimmte Moore in das überragende öffentliche Interesse stellen und damit noch besser vor Bauprojekten schützen. Die Wirtschaft sieht dadurch nun aber Planungen für Infrastrukturprojekte in Gefahr. Das Gesetz werde besonders Projekte erheblich verzögern oder stoppen, die bisher nicht in das überragende öffentliche Interesse gestellt wurden, heißt es in der DIHK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Betroffen seien vor allem regional wichtige Projekte wie Umgehungsstraßen, Gewerbegebiete, Häfen oder der Rohstoffabbau.
Melnikov warnte, das Naturflächen-Gesetz werde die gerade mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossenen Beschleunigungsbemühungen für diese Projekte konterkarieren. Rund 80 Prozent aller Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan stünden nicht im überragenden öffentlichen Interesse und könnten nun durch den Vorrang des Naturschutzes behindert werden. Betroffen wären Umgehungs- oder Stichstraßen, Gewerbegebiete oder der Rohstoffabbau. „Wir können es uns aber nicht leisten, hier weiterhin nur im Schneckentempo oder gar nicht voranzukommen“, sagte Melnikov.
Rund die Hälfte der Bruttowertschöpfung entstehe auf dem Land. „Wenn wir unsere Hidden Champions auf dem Land und viele andere Betriebe abhängen, hängen wir Deutschland vom Wachstum ab“, sagte Melnikov. Sie appellierte an die Koalition, hier noch entsprechende Korrekturen vorzunehmen. Nach Informationen der Zeitung war bis Dienstagnachmittag weiterhin offen, ob der in der Koalition strittige Gesetzentwurf von Umweltminister Schneider vom Kabinett beschlossen werden kann.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- DIHK fordert, dass die Bundesregierung den beschleunigten Erhalt und Ausbau der Infrastruktur nicht durch ein Gegeneinander von Natur und Wirtschaft ausbremst, da Schneiders Gesetzentwurf Investitionen etwa in Ortsumgehungen, Brückenbau und Rohstoffgewinnung bedrohen könnte
- Gesetzentwurf soll Naturschutzgebiete, Kernzonen von Biosphärenreservaten und bestimmte Moore in das überragende öffentliche Interesse stellen, wodurch Infrastrukturprojekte erheblich verzögert oder gestoppt werden können, die bisher nicht darunter fallen (DIHK nennt u. a. Umgehungsstraßen, Gewerbegebiete, Häfen, Rohstoffabbau)
- DIHK warnt, dass dadurch die im Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossenen Beschleunigungsbemühungen konterkariert werden; rund 80 Prozent der Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan stünden nicht im überragenden öffentlichen Interesse und könnten behindert werden, zudem sei laut Zeitung bis Dienstagnachmittag offen, ob der Entwurf vom Kabinett beschlossen werden kann
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bzw. wirtschaftliche Akteure in Deutschland, insbesondere Betriebe und Infrastrukturvorhaben in ländlichen Regionen; betroffen sind u.a. Ortsumgehungen, Brückenbauten, Gewerbegebiete, Häfen sowie Rohstoffgewinnung bzw. -abbau, wodurch Investitionen sowie Infrastrukturplanung verzögert oder gestoppt werden können
- Projekte, die nicht als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft sind, sind besonders gefährdet; nach DIHK-Angaben betrifft das im Bundesverkehrswegeplan rund 80 Prozent der Vorhaben, die dadurch erheblich verzögert oder gestoppt werden könnten
- Wirtschaftliches Gewicht: laut DIHK entstehen rund die Hälfte der Bruttowertschöpfung auf dem Land; zudem war laut Artikel bis Dienstagmittag weiterhin offen, ob der Gesetzentwurf von Carsten Schneider vom Kabinett beschlossen wird
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- DIHK warnt vor verzögerten oder gestoppten Infrastruktur- und Wirtschaftsprojekten wie Ortsumgehungen, Brückenbauten, Gewerbegebieten, Häfen und Rohstoffgewinnung durch das geplante „überragende öffentliche Interesse“ für Naturschutzgebiete, Kernzonen von Biosphärenreservaten und bestimmte Moore
- Hintergrund ist der Gesetzentwurf von Bundesumweltminister Carsten Schneider zur besseren rechtlichen Absicherung von Naturflächen, wodurch Planungen für Vorhaben außerhalb des definierten „überragenden öffentlichen Interesses“ behindert werden könnten
- Auslöser sind Befürchtungen, dass der Vorrang des Naturschutzes die im Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossenen Beschleunigungsbemühungen konterkariert und damit laut DIHK einen großen Teil der Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan betrifft, obwohl diese nicht im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Die Bundesregierung soll mit dem Gesetzentwurf Naturschutzgebiete, Kernzonen von Biosphärenreservaten und bestimmte Moore in das „überragende öffentliche Interesse“ stellen, um sie besser vor Bauprojekten zu schützen
- Bis Dienstagnachmittag war offen, ob der Gesetzentwurf von Umweltminister Carsten Schneider vom Kabinett beschlossen wird
- Wenn beschlossen, sollen Infrastrukturplanungen wie Ortsumgehungen, Brückenbauten, Gewerbegebiete, Häfen sowie Rohstoffabbau stärker verzögert oder gestoppt werden, weil sie häufig nicht im „überragenden öffentlichen Interesse“ stünden
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