Bund hinterlegt 790 Millionen Euro für Masken-Klagen
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Politik: Maskenstreit in Berlin
Berlin () – Die Bundesregierung hat in den Gerichtsverfahren um den Einkauf von Coronamasken bereits hohe Zahlungen für verlorene Klagen geleistet, obwohl eine rechtskräftige Entscheidung noch aussteht. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital unter Berufung auf eine Antwort des Gesundheitsministeriums an die Grünen-Bundestagsfraktion.
Um die Zwangsvollstreckung von Urteilen abzuwenden, habe das Gesundheitsministerium die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 790 Millionen Euro veranlasst, schreibt das Ministerium. Dabei gehe es um zwölf Verfahren.
Die Summe wirft ein Schlaglicht auf die Finanzrisiken aus dem Maskeneinkauf unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) im Frühjahr 2020. Später klagten mehr als 100 Lieferanten, weil das Ministerium sie nicht bezahlt hatte. Im September verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz über den Themenkomplex. In den noch laufenden Verfahren geht es um 2,3 Milliarden Euro plus Zinsen.
Seit Sommer 2024 haben mehrere Maskenhändler Klagen vor dem Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz gewonnen. In mehreren Fällen, in denen die Lieferanten zwei- oder dreistellige Millionenbeträge zugesprochen bekamen, verfügten die Kölner Richter, dass die Urteile vorläufig vollstreckbar sind und dass das Gesundheitsministerium schon vor der finalen BGH-Entscheidung Zahlungen an die Kläger leisten muss. Jedoch konnte das Ministerium die Vollstreckung abwenden, indem es die fälligen Beträge bei Gericht hinterlegte. Sollte der BGH dem Bund recht geben, fließt das Geld an ihn zurück. Andernfalls geht es an die Lieferanten.
Finanziert werden diese Garantien über ein bisher unbekanntes Konto der Bundesfinanzverwaltung, wie Capital weiter berichtet. Dabei handele es sich um ein Vorschusskonto für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie, so das Gesundheitsministerium.
Die erheblichen Sicherheitsleistungen zeigten die riesigen Haushaltsrisiken aus den Maskenkäufen unter Spahn, sagte die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta dem Magazin. Zugleich äußerte die Haushaltsexpertin scharfe Kritik an der Prozessstrategie des Gesundheitsressorts. Dass diese Summen ausgerechnet jetzt, in finanziell schwierigen Zeiten, auflaufen, liege mutmaßlich daran, dass das Ministerium die Abwicklung jahrelang verzögert habe in der Hoffnung, dass der politische Schaden kleiner werde. Das Gegenteil sei der Fall.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesministerium für Gesundheit (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Das Gesundheitsministerium hat zur Abwendung von Zwangsvollstreckungen Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 790 Millionen Euro für zwölf Verfahren veranlasst, obwohl noch keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt
- Seit Sommer 2024 haben mehrere Maskenhändler vor dem Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz gewonnen, wobei die Urteile vorläufig vollstreckbar sind und das Ministerium Zahlungen vor der finalen BGH-Entscheidung leisten muss bzw. durch Hinterlegung bei Gericht abwenden kann
- Der Bundesgerichtshof verhandelt im September den Themenkomplex; in noch laufenden Verfahren geht es um 2,3 Milliarden Euro plus Zinsen, finanziert über ein bisher unbekanntes Vorschusskonto der Bundesfinanzverwaltung für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Maskenbeschaffung
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Bundesregierung bzw. Bundesgesundheitsministerium in Gerichtsverfahren zu Maskeneinkäufen während der SARS-CoV-2-Pandemie; Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 790 Millionen Euro für zwölf Verfahren; Ziel ist Abwendung von Zwangsvollstreckung bis zu einer noch ausstehenden rechtskräftigen Entscheidung; Finanzierung über ein Vorschusskonto der Bundesfinanzverwaltung
- Region/Zuständigkeit: Oberlandesgericht Köln (zweite Instanz) mit seit Sommer 2024 mehreren gewonnenen Fällen für Maskenhändler; Lieferanten teils mit zwei- bis dreistelligen Millionenbeträgen zugesprochen; Urteile vorläufig vollstreckbar, Vollstreckung durch Hinterlegung bei Gericht abgewendet
- Zeitraum/Instanz: Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt im September in letzter Instanz; es geht in den noch laufenden Verfahren um 2,3 Milliarden Euro plus Zinsen; Ergebnis entscheidet, ob Geld an den Bund zurückfließt oder an Lieferanten geht
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Bundesregierung/ Gesundheitsministerium veranlasste Hinterlegung von Sicherheitsleistungen von rund 790 Millionen Euro, um Zwangsvollstreckung drohender Urteile in zwölf Masken-Einkaufsverfahren abzuwenden, obwohl rechtskräftige Entscheidungen teils noch ausstehen
- Maskeneinkäufe in der SARS-CoV-2-Pandemie unter damaligem Minister Jens Spahn führten zu finanziellen Risiken, weil später mehr als 100 Lieferanten klagten, nachdem das Ministerium sie nicht bezahlt hatte
- Auslöser sind laufende bzw. in zweiter Instanz bereits teilweise gewonnene Klagen von Lieferanten vor dem Oberlandesgericht Köln und die Verhandlung des Bundesgerichtshofs im September; in der Folge müssten je nach BGH-Entscheidung Zahlungen an Lieferanten erfolgen oder das Geld an den Bund zurückfließen
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Das Gesundheitsministerium hat Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 790 Millionen Euro hinterlegt, um Zwangsvollstreckungen von Urteilen in zwölf Verfahren abzuwenden
- In laufenden Verfahren leisten die Gerichte Zahlungen bereits vor einer finalen BGH-Entscheidung; das Ministerium konnte die Vollstreckung durch die Hinterlegung der fälligen Beträge bei Gericht abwenden
- Die Sicherheitsleistungen wurden über ein bisher unbekanntes Vorschusskonto der Bundesfinanzverwaltung für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken finanziert
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