Ungarns Parlament beschließt Absetzung von Präsident Sulyok
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Politik: Ungarns Parlament beschließt Präsidentenabsetzung
Budapest () – Ungarns Parlament hat die Absetzung von Präsident Tamas Sulyok beschlossen.
Die regierende Tisza-Partei stimmte am Montag mit Zweidrittelmehrheit für ein Paket von Verfassungsänderungen, das auch eine Übergangsbestimmung enthält, nach der das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes endet. Sulyok war ein prominenter Verbündeter der früheren Regierung unter Viktor Orban.
Der neue Ministerpräsident Peter Magyar hatte Sulyok nach der Parlamentswahl im April zum Rücktritt aufgefordert und ihm vorgeworfen, zu Machtmissbrauch und Unrecht der Orban-Regierung geschwiegen zu haben. Magyar setzte Sulyok und anderen wichtigen Staatsvertretern ein Ultimatum, bis Ende Mai freiwillig abzutreten, andernfalls drohte er mit deren Entfernung aus den Ämtern. Die Verfassungsänderungen treten jedoch erst mit der Unterzeichnung durch Sulyok selbst in Kraft, wofür ihm eine Frist von fünf Tagen gesetzt ist.
Neben der Absetzung des Präsidenten umfasst das Gesetzespaket weitere Bestimmungen, darunter die Schaffung eines „Nationalen Amtes für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz“ sowie die Wiedereinführung einer Altersgrenze von 70 Jahren für Richter des Verfassungsgerichts. Diese Maßnahme führt dazu, dass vier der 15 Richter, darunter der von Magyar kritisierte Gerichtspräsident Peter Polt, ausscheiden. Die Einführung von Altersgrenzen gilt als heikel, wurde jedoch von Fachleuten verteidigt, um die einseitige Besetzung des Gerichts aus Zeiten der Fidesz-Regierung aufzulockern. Zudem wurde die Mandatszeit von Parlamentsabgeordneten auf zwölf Jahre beschränkt, was zu Kritik führte, da viele Oppositionsabgeordnete bei der nächsten Wahl nicht mehr antreten dürfen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Ungarns Parlament (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Ungarns Parlament hat die Absetzung von Präsident Tamas Sulyok beschlossen; die regierende Tisza-Partei stimmte am Montag mit Zweidrittelmehrheit für das Verfassungsänderungspaket, das festlegt, dass das Mandat des Staatspräsidenten am Tag nach Inkrafttreten endet
- Verfassungsänderungen treten erst mit Unterzeichnung durch Sulyok in Kraft; ihm wurde dafür eine Frist von fünf Tagen gesetzt, zuvor war wegen eines Ultimatums nach der Parlamentswahl ein freiwilliger Rücktritt bis Ende Mai gefordert worden
- Das Gesetzespaket sieht u. a. die Schaffung eines „Nationalen Amtes für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz“ vor sowie die Wiedereinführung einer Altersgrenze von 70 Jahren für Verfassungsgerichtsrichter, wodurch vier von 15 Richtern (u. a. Gerichtspräsident Peter Polt) ausscheiden
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Ungarn: Ungarns Parlament setzt Präsident Tamas Sulyok ab; Tisza-Partei stimmt am Montag mit Zweidrittelmehrheit für ein Verfassungsänderungspaket; Sulyoks Amtsmandat endet am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes, Inkrafttreten erfolgt erst nach Unterzeichnung durch Sulyok, dafür Frist von 5 Tagen
- Ungarn: Betroffen sind Justiz und Parlament; Altersgrenze 70 für Richter des Verfassungsgerichts führt zum Ausscheiden von 4 von 15 Richtern (u.a. Gerichtspräsident Peter Polt); Mandatszeit von Parlamentsabgeordneten auf 12 Jahre begrenzt, Kritik wegen Nichtantritt vieler Oppositionsabgeordneter bei der nächsten Wahl
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Ungarns Parlament beschloss mit Zweidrittelmehrheit Verfassungsänderungen, in deren Übergangsbestimmung das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten Tamas Sulyok am Tag nach Inkrafttreten endet
- Peter Magyar hatte Sulyok nach der Parlamentswahl im April zum Rücktritt aufgefordert und ihm Machtmissbrauch und Unrecht der Orban-Regierung vorgeworfen sowie ein Ultimatum bis Ende Mai zur freiwilligen Amtsniederlegung gestellt
- Das Gesetzespaket umfasst weitere Punkte wie ein neues nationales Amt zur Vermögensrückgewinnung und -schutz sowie eine (als heikel geltende) Wiedereinführung der Altersgrenze von 70 für Richter des Verfassungsgerichts, wodurch vier Richter ausscheiden, und eine Begrenzung der Mandatszeit von Parlamentsabgeordneten auf zwölf Jahre (mit Kritik an der Wirkung auf Oppositionsabgeordnete)
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Ungarns Parlament hat die Absetzung von Präsident Tamas Sulyok beschlossen und damit die erforderliche Grundlage für sein Amtsende am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes geschaffen
- Die regierende Tisza-Partei hat am Montag mit Zweidrittelmehrheit ein Paket von Verfassungsänderungen verabschiedet, dessen Inkrafttreten von der Unterzeichnung durch Sulyok innerhalb von fünf Tagen abhängt
- Neben der Absetzung wurden weitere Änderungen beschlossen, darunter die Schaffung eines nationalen Amtes für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz sowie die Wiedereinführung einer Altersgrenze von 70 Jahren für Richter des Verfassungsgerichts
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