Mindestens 42 Todesfälle in Polizeigewahrsam seit 2016

13. Juli 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Polizeigewahrsam in Deutschland: Todesfälle

Berlin () – In den vergangenen zehn Jahren sind mindestens 42 Menschen in Deutschland im Polizeigewahrsam gestorben. Das ergab eine Abfrage des „Stern“ bei allen Bundesländern.

Die höchste Zahl verzeichnete Baden-Württemberg mit neun Toten seit 2016, sechs Fälle gab es allein im Jahr 2019. Laut dem Innenministerium in Stuttgart waren fast alle Menschen stark alkoholisiert. Dies sei meist auch der Grund für den Gewahrsam gewesen. Alle seien zuvor ärztlich untersucht worden – ein Arzt habe also bescheinigt, dass der medizinische Zustand der Personen eine Ingewahrsamnahme zuließe.

Auf Baden-Württemberg folgt Nordrhein-Westfalen. Das Düsseldorfer Innenministerium erfasst die Zahlen erst ab dem Jahr 2024. Demnach starben seither sechs Menschen in Gewahrsam der Polizei. Auch Bayern gab die Zahl der Toten mit sechs an, allerdings seit 2018. Dabei handele es sich nur um jene Fälle, in denen ein kausaler Zusammenhang zwischen polizeilichem Handeln und dem Tod der Person nicht unmittelbar ausgeschlossen werden könne.

Berlin, , Hessen, , das Saarland und verzeichneten in den vergangenen zehn Jahren jeweils ein oder zwei Todesfälle im Polizeigewahrsam. , Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hatten nach Angaben der jeweiligen Innenministerien keine Todesfälle in Gewahrsamseinrichtungen. Überhaupt keine Zahlen lieferten die Bundesländer und Brandenburg.

Auch die Hamburger Innenbehörde lieferte auf Anfrage des „Stern“ keine Zahlen. Aus einer Anfrage der Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft geht jedoch hervor, dass zwischen 2020 und 2025 sechs Menschen bei freiheitsbeschränkenden Polizeimaßnahmen ums Leben kamen.

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Bisher gibt es keine Stelle, die die Zahlen von Todesfällen in Polizeigewahrsam bundesweit offiziell erfasst oder sammelt. Die Länder verwiesen teilweise auf mögliche Unvollständigkeit ihrer Zahlen. Unter polizeilichem Gewahrsam versteht man den kurzfristigen Freiheitsentzug einer Person – zum eigenen Schutz oder zum Schutz von anderen. Menschen können auch auf der Straße in Gewahrsam genommen, also von der Polizei festgehalten werden; meist kommen sie aber in Gewahrsamszellen auf Polizeidienststellen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Baden-Württemberg meldete seit 2016 mindestens neun Todesfälle im Polizeigewahrsam, darunter sechs Fälle allein im Jahr 2019; laut Innenministerium waren fast alle Personen stark alkoholisiert und waren zuvor ärztlich auf Ingewahrsamnahmefähigkeit untersucht worden
  • Nordrhein-Westfalen erfasst die Zahlen erst seit 2024 und meldete seitdem sechs Todesfälle in Polizeigewahrsam
  • Niedersachsen und Brandenburg lieferten auf Anfrage keine Zahlen; Hamburg lieferte keine Zahlen, jedoch geht aus einer Anfrage der Linken hervor, dass zwischen 2020 und 2025 sechs Menschen bei freiheitsbeschränkenden Polizeimaßnahmen ums Leben kamen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Polizeigewahrsam in Deutschland; laut Abfrage des „Stern“ mindestens 42 Todesfälle in den vergangenen zehn Jahren (Zeitraum: seit etwa 2014 bis heute); Baden-Württemberg am höchsten mit neun Toten seit 2016, davon sechs Fälle im Jahr 2019
  • Weitere Bundesländer: Nordrhein-Westfalen sechs Tote seit 2024 (Erfassung ab 2024), Bayern sechs Tote seit 2018; Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen jeweils 1 bis 2 Todesfälle in zehn Jahren
  • Regionen ohne gemeldete Todesfälle bzw. fehlende Zahlen: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein jeweils keine Todesfälle; Niedersachsen und Brandenburg lieferten keine Zahlen; Hamburg keine Zahlen, aber aus Linken-Anfrage: zwischen 2020 und 2025 sechs Tote bei freiheitsbeschränkenden Polizeimaßnahmen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • In den vergangenen zehn Jahren sind in Deutschland mindestens 42 Menschen im Polizeigewahrsam gestorben, laut Abfrage des Stern bei allen Bundesländern
  • In Baden-Württemberg waren laut Innenministerium fast alle stark alkoholisiert, die medizinische Prüfung/ärztliche Bescheinigung soll den Gewahrsam zugelassen haben
  • Als Grund für den Gewahrsam wird in dem Text vor allem der Schutz vor anderen bzw. zum eigenen Schutz genannt, außerdem werden einzelne Todesfälle nicht unmittelbar von der Polizeiaktion als Ursache ausgeschlossen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Keine Angabe
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