Hubig pocht auf "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht

10. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Reform des Sexualstrafrechts in Berlin

() – Vor der Abstimmung über eine Reform des Sexualstrafrechts im Bundesrat am Freitag hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ gefordert. Das Konsens-Prinzip stelle das Einvernehmen in den Mittelpunkt und schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).

Wenn Betroffene auf sexuelle Übergriffe mit einer Art Schockstarre reagierten, reiche eine Regelung nach dem Prinzip „Nein heißt Nein“ nicht aus, hob die Ministerin hervor. Gerade für solche Fälle brauche es „Nur Ja heißt Ja“.

Den Vorstoß müsse sie noch in der Koalition von Union und SPD diskutieren, so Hubig. Sie sei aber zuversichtlich, dass man zu einem guten Ergebnis komme.

An diesem Freitag will der Bundesrat über einen Antrag aus abstimmen. Dieser setzt sich für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht im Sinne eines „Nur Ja heißt Ja“-Modells ein. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vor der Abstimmung, das Sexualstrafrecht müsse die sexuelle Selbstbestimmung stärken, indem künftig klar sei, dass derjenige, der eine sexuelle Handlung initiiere, sich auch der Zustimmung seines Gegenübers vergewissere. „Es ist ganz einfach: Wenn zwei Menschen intim werden, müssen es beide wollen.“

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Gallina warnte davor, dass Frauen bisher nur in seltenen Fällen eine Sexualstraftat zur Anzeige bringen würden. Das zeige, dass es ein massives Hindernis in der Verfolgung von Straftaten gebe. Sie erwarte von den unionsgeführten Landesregierungen im Bundesrat, dass sie ihre signalisierte Offenheit jetzt auch in konkrete Beschlüsse umsetzten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Prinzip "Nur Ja heißt Ja".
  • Hamburg bringt einen Antrag für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht ins Plenum.
  • Justizsenatorin Anna Gallina betont die Notwendigkeit der Zustimmung beider Parteien für intime Handlungen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Frauen, Opfer sexueller Übergriffe
  • Zielgruppen: Allgemeine Bevölkerung, insbesondere Angehörige der SPD und Grünen
  • Regionen: Deutschland, spezifisch Hamburg
  • Frist: Abstimmung im Bundesrat am Freitag
  • Prinzip: Einführung des Konsens-Prinzips "Nur Ja heißt Ja"

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Forderung nach einer Reform des Sexualstrafrechts nach dem Prinzip "Nur Ja heißt Ja"
  • Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und Berücksichtigung von Fällen, in denen Betroffene mit Schockstarre reagieren
  • Warnung vor der niedrigen Anzeigequote von Sexualstraftaten und Hindernissen in der Strafverfolgung

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Abstimmung über das Sexualstrafrecht im Bundesrat am Freitag
  • Diskussion über das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip in der Koalition von Union und SPD
  • Forderung nach einem konsensbasierten Sexualstrafrecht zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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