Union für Ausweitung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Verjährungsfristen und Sexualstrafrecht in Berlin
Berlin () – Die Unionsfraktion schließt sich den Plänen von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) an, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen auszuweiten.
Wer eine Vergewaltigung erlebt habe, brauche oft Jahre, manchmal Jahrzehnte, bevor er oder sie in der Lage sei, den Schritt zur Anzeige zu gehen, sagte Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, der „Rheinischen Post“. Das sei keine Schwäche, sondern eine psychologische Realität sexueller Traumata. Eine längere Verjährungsfrist gebe Betroffenen den Raum, den sie brauchen, um sich zu diesem Schritt zu entschließen.
Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts zu einer „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel kritisierte der CDU-Politiker jedoch. Sexuelle Gewalt sei ein schweres Verbrechen, das konsequent verfolgt und hart bestraft werden müsse. „Diesem Ziel kommen wir durch eine `Nur-Ja-heißt-Ja`-Regelung, wie sie Frau Justizministerin Hubig neuerdings vorschwebt, aber leider nicht näher.“ Grund dafür seien Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung, die durch eine Änderung von der „Nein-heißt-Nein“-Regel zu „Nur-Ja-heißt-Ja“ nicht gelöst werden könnten. Das Konsensprinzip schüre bei den Betroffenen Hoffnungen auf eine bessere Strafverfolgung, die in der Realität polizeilicher Ermittlungen nicht eingelöst werden könnten, so der CDU-Politiker. Sexuelle Übergriffe würden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen stattfinden. Ob Staatsanwaltschaft und Gerichte beweisen müssten, dass das Opfer Widerstand geleistet oder Ablehnung zu erkennen gegeben hat, oder ob es darum gehe, dass der Täter nachweislich eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt hat, ändere an dieser Beweissituation strukturell nichts.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Günter Krings (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Unionsfraktion unterstützt Pläne zur Ausweitung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen.
- CDU lehnt "Nur-Ja-heißt-Ja"-Regelung ab, da sie keine Verbesserungen in der Strafverfolgung verspricht.
- Schwierigkeiten in der Beweislage bei sexuellen Übergriffen bleiben unter beiden Regelungen gleich.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Zielgruppe: Opfer von Vergewaltigungen
- Region: Deutschland
- Verjährungsfrist: Ausweitung für sexuelle Delikte, um Opfern mehr Zeit zu geben (keine spezifischen Zahlen oder Fristen genannt)
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Unterstützung der Verlängerung der Verjährungsfrist für Vergewaltigungen
- Notwendigkeit für Betroffene, Zeit zu haben, um Anzeige zu erstatten
- Kritik an der "Nur-Ja-heißt-Ja"-Regelung wegen ineffektiver Strafverfolgung und Beweissituation bei sexuellen Übergriffen
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Ausweitung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen
- Ablehnung der "Nur-Ja-heißt-Ja"-Regel im Sexualstrafrecht
- Konsequente Verfolgung und harte Bestrafung sexueller Gewalt sicherstellen
