Doppelte Auszahlung des Aufstiegs-BAföG in Wiesbaden

6. Juli 2026

Hessen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Hessen: Fehlerhafte Zahlungen im Bildungssystem

() – Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung hat bekannt gegeben, dass das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) im Juli versehentlich doppelt an rund 2.000 Empfänger ausgezahlt wurde. Dies geschah aufgrund eines Zusammenkommens von Fehlern im Arbeitsablauf der zuständigen Dienstleister, wie das Ministerium mitteilte.

Infolge dieser fehlerhaften Zahlungen wurden Bankrückrufe veranlasst.

Diese verpflichten die Empfängerbanken, die betroffenen Zahlungsempfänger innerhalb von zehn Geschäftstagen über den Rückruf der Überweisung zu informieren. Die Empfänger sind laut Sozialgesetzbuch zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge verpflichtet.

Das Ministerium hat zusammen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und den Dienstleistern die Abläufe überprüft und zusätzliche Sicherungsmechanismen vereinbart, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Rund 2.000 Empfänger erhielten versehentlich doppelte Zahlungen nach AFBG.
  • Banken müssen betroffene Zahlungsempfänger innerhalb von zehn Geschäftstagen über Rückruf informieren.
  • Es wurden zusätzliche Sicherungsmechanismen zur Vermeidung zukünftiger Fehler vereinbart.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft rund 2.000 Empfänger
  • Frist von zehn Geschäftstagen für Banken zur Information der Empfänger
  • Rückzahlungspflicht für die betroffenen Zahlungsempfänger

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Fehler im Arbeitsablauf der Dienstleister
  • Doppelte Auszahlung an rund 2.000 Empfänger
  • Notwendigkeit von Bankrückrufen und Rückzahlungsverpflichtungen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bankrückrufe wurden veranlasst.
  • Empfängerbanken müssen betroffene Zahlungsempfänger informieren.
  • Abläufe wurden überprüft und zusätzliche Sicherungsmechanismen vereinbart.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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