Finanzministerkonferenz-Chef zweifelt an Steuerreform

3. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaftliche Aspekte der Einkommensteuerreform in Berlin

() – Der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Bremens Finanzsenator Björn Fecker (Grüne), hat Zweifel geäußert, ob die geplante Einkommensteuerreform bei den Bürgern tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung führt.

„Ob diese Einkommensteuerreform wirklich der große Wurf ist, wird sich erst noch zeigen müssen“, sagte Fecker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Steuerliche Entlastungen nützten wenig, wenn sie „beispielsweise durch die Erhöhung von Rentenbeiträgen gleich wieder kassiert werden“. Dann sei „den Menschen und der Konjunktur nicht geholfen“.

Zugleich hätte Fecker sich „ein mutigeres Vorgehen in Bezug auf den Beitrag sehr hoher Einkommen und Vermögen“ gewünscht. Dann wäre „sicherlich eine höhere Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen möglich gewesen“.

Positiv bewertete der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz dagegen, dass der Bund drohende Einnahmeausfälle der Länder und Kommunen ausgleichen will. Das frühzeitige Signal einer Kompensation sei angesichts der angespannten Haushaltslage „insbesondere der Kommunen, aber auch für die Länder sehr wichtig“. Für weitere Pauschalierungen und Vereinfachungen im Steuerrecht zeigte sich Fecker offen. Diese seien „richtig und notwendig“, müssten sich aber am Ziel der Aufkommensneutralität orientieren.

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Union und SPD hatten sich im Koalitionsausschuss auf eine Reform der Einkommensteuer verständigt. Familien sowie kleine und mittlere Einkommen sollen entlastet werden. Zur Gegenfinanzierung wird unter anderem die Reichensteuer angehoben.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Pressekonferenz nach Koalitionsausschuss am 02.07.2026

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  • Wunsch nach mutigerem Vorgehen bei hohen Einkommen und Vermögen
  • Bund will Einnahmeausfälle der Länder und Kommunen ausgleichen

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  • Bürger, insbesondere Familien sowie kleine und mittlere Einkommen
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  • Entlastungen könnten durch andere Erhöhungen (z.B. Rentenbeiträge) aufgehoben werden
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