Linke fordert Bund zu mehr Kostenbeteiligung bei Inklusion auf
Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Kostensteigerung des Bundesteilhabegesetzes in MV
Schwerin () – Die Kosten für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern steigen rasant. Das hat die behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Steffi Pulz-Debler, mitgeteilt.
Sie bezog sich dabei auf einen Sonderbericht des Landesrechnungshofes.
Lagen die Ausgaben im Jahr 2020 noch bei rund 330 Millionen Euro, rechnet die Fraktion für das laufende Jahr mit 736 Millionen Euro. Für das kommende Jahr werde bereits mit 809 Millionen Euro kalkuliert.
Pulz-Debler zufolge könnte die Milliarden-Schwelle im Jahr 2030 erreicht oder überschritten werden. Sie kritisierte, dass der Bund die finanziellen Folgen für Länder und Kommunen nicht ausreichend beachtet habe.
Die Abgeordnete forderte eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten.
Sie verwies auf den Koalitionsvertrag von Bundeskanzler Friedrich Merz, der eine Weiterentwicklung des Gesetzes und eine höhere Kostenbeteiligung vorsehe. Zugleich mahnte sie mehr Transparenz bei den Leistungen an und kritisierte, dass ein Datenpool für Hilfsmaßnahmen bis heute nicht zustande gekommen sei.
Der Inklusionsmarathon müsse weitergehen, Stillstand sei inakzeptabel.
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| Bildhinweis: | Linken-Parteitag (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Kosten für das Bundesteilhabegesetz steigen von 330 Millionen Euro (2020) auf 736 Millionen Euro (2023) und 809 Millionen Euro (2024).
- Mögliche Überschreitung der Milliarden-Schwelle im Jahr 2030.
- Forderung nach stärkerer Beteiligung des Bundes an den Kosten und mehr Transparenz bei Hilfsleistungen.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft: Menschen mit Behinderungen, Bundesländer, Kommunen
- Kostensteigerung von 330 Millionen Euro (2020) auf 736 Millionen Euro (2023), prognostiziert 809 Millionen Euro (2024)
- mögliche Milliarde überschreitung bis 2030
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Rasante Steigerung der Kosten für das Bundesteilhabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern
- Unzureichende Beachtung der finanziellen Folgen durch den Bund für Länder und Kommunen
- Fehlende Transparenz bei den Leistungen und kein Datenpool für Hilfsmaßnahmen erfolgt
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Forderung nach stärkeren Bundesmitteln zur Kostenbeteiligung
- Anforderungen an mehr Transparenz bei den Leistungen
- Dringlichkeit der Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes
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