CDUler schließt Grundgesetzänderung für Wohnungsbaugesellschaft aus

2. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Wohnungsbau und Immobilienpolitik in Düsseldorf

() – Der Sprecher der Unionsfraktion für Bauen und Wohnen, Jan-Marco Luczak (CDU), bremst die Erwartungen an die geplante staatliche Wohnungsbaugesellschaft. Eine schlank strukturierte Wohnungsbaugesellschaft als Vehikel, um privates Kapital für den Bau von neuen Wohnungen zu generieren, könne insbesondere dem seriellen Wohnungsbau frische Impulse geben, sagte Luczak der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).

Zugleich stellte Luczak klar, dass es keine Grundgesetzänderung geben werde. Dafür gebe es weder eine Notwendigkeit noch eine Mehrheit. Man wolle sich nicht von den Grünen oder gar der Linkspartei abhängig machen. Da das Wohnungswesen Ländersache sei, müsste für die Errichtung einer Bundesgesellschaft eigentlich das Grundgesetz geändert werden. Darauf hatte in der Vergangenheit auch Bauministerin Verena Hubertz (SPD) immer wieder hingewiesen.

Lob äußerte Luczak hingegen am geplanten Verbot der Enteignung von Immobilien. Die Koalition schließe Vergesellschaftungen privater Wohnungsbestände durch Landesgesetze aus. Damit sichere man „Investitionssicherheit“ in und gebe „Vertrauen“ zurück, sagte er. Allein die Debatte um Enteignungen habe zu einer „massiven Verunsicherung des Marktes“ geführt. Die „sozialistischen Enteignungsfantasien“ aus wären der „Todesstoß für den privaten Wohnungsbau“ und würden den „Investitionsstandort Deutschland irreparabel beschädigen“, fügte Luczak hinzu.

Siehe auch:  Koch und Linnemann fordern von Merz weitere Reformen
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bauarbeiter auf einer Baustelle (Archiv)

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  • Keine Grundgesetzänderung für staatliche Wohnungsbaugesellschaft geplant
  • Geplantes Verbot der Enteignung von Immobilien wird gelobt
  • Vergesellschaftungen privater Wohnungsbestände durch Landesgesetze ausgeschlossen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Bau- und Wohnwirtschaft, private Investoren, Länderregierungen
  • keine Grundgesetzänderung geplant, Investitionssicherheit sichern
  • Verunsicherung auf dem Markt aufgrund der Enteignungsdebatte

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Erwartungshaltung an staatliche Wohnungsbaugesellschaft bremsen
  • Keine Grundgesetzänderung zur Errichtung einer Bundesgesellschaft
  • Verbot der Enteignung von Immobilien sichert Investitionssicherheit und Vertrauen

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  • Keine Grundgesetzänderung für die Errichtung einer Bundesgesellschaft.
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Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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