Bahn muss Trassen für Wettbewerber stärker öffnen
Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung
Wettbewerb im Schienenverkehr in Bonn
Bonn () – Die Bahn soll nach Vorstellung der Bundesnetzagentur ihr Netz stärker für Wettbewerber öffnen. Nach den Plänen soll die DB InfraGO AG auf Strecken mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen künftig höchstens 60 bis 75 Prozent der verfügbaren Trassen an ein einzelnes Unternehmen vergeben dürfen.
Damit solle sichergestellt werden, dass auf stark ausgelasteten Korridoren mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist, mindestens ein Wettbewerber der Deutschen Bahn tatsächlich verkehren kann.
Damit solle der Markteintritt neuer Anbieter im vertakteten Schienenpersonenfernverkehr bei Engpässen leichter als bisher ermöglicht werden. „Wir stärken den Wettbewerb im Fernverkehr. Für Bahnkunden bedeutet Wettbewerb bessere Qualität und niedrigere Preise“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Konkret nimmt Müller Bezug auf Unternehmen wie das italienische Eisenbahnunternehmen Italo oder FlixTrain. Diese müssten „viel Geld in neue Fahrzeuge investieren“. Sie konnten bisher aber nicht verlässlich abschätzen, ob sie auf der Schiene genug Nutzungsrechte bekommen – ein Problem, dass Italo selbst erst kürzlich öffentlich so formuliert hatte.
Die Wettbewerberklausel gilt nur, wenn das Unternehmen „vertaktete Verkehre“ anbietet. Das bedeutet nach Vorstellung der Bundesnetzagentur, dass die Verbindung mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird. Die Quote greife nur im Konfliktfall, wenn also mehr Trassen nachgefragt werden als verfügbar seien. Auf Strecken ohne ausgewiesene Kapazitätsobergrenzen bleiben die bisherigen Zuweisungsregeln bestehen. Hier könne die Bundesnetzagentur die DB InfraGO AG von Gesetzes wegen nicht zu einem anderen Vorgehen verpflichten.
Anlass des Verfahrens der entsprechenden Beschlusskammer der Bundesnetzagentur war eine Beschwerde von Italo. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben ab April 2028 mit einer Investition von rund 3,6 Milliarden Euro in Deutschland eigenwirtschaftliche Fernverbindungen anbieten. Italo will perspektivisch die Verbindung München – Köln – Dortmund in einem Stundentakt sowie die Verbindung München – Berlin in einem Zweistundentakt bedienen. Geplant sind insgesamt 56 zumeist tägliche Zugfahrten.
Nun wird erst einmal der sogenannte Eisenbahninfrastrukturbeirat angehört. Hierfür sind zwei Wochen vorgesehen. Parallel werden das Bundeskartellamt und die Monopolkommission angehört. Im Anschluss soll die finale Entscheidung der Bundesnetzagentur ergehen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gleisanlage (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- DB InfraGO AG darf auf stark ausgelasteten Strecken höchstens 60-75% der Trassen an ein einzelnes Unternehmen vergeben.
- Die Wettbewerberklausel gilt nur für Unternehmen mit vertakteten Verkehren (mindestens viermal täglich).
- Italo plant ab April 2028 eigenwirtschaftliche Fernverbindungen in Deutschland mit 56 täglichen Zugfahrten.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind Wettbewerber im Schienenpersonenfernverkehr, insbesondere Italo und FlixTrain
- Geplant ab April 2028, Italo investiert rund 3,6 Milliarden Euro, 56 Zugfahrten pro Tag
- Ziel: mindestens ein Wettbewerber auf stark ausgelasteten Korridoren wie München und Frankfurt
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Öffnung des Schienennetzes für Wettbewerber zur Stärkung des Wettbewerbs im Fernverkehr
- Sicherstellung der Verfügbarkeit von Trassen für neue Anbieter, insbesondere bei stark ausgelasteten Korridoren
- Anlass war eine Beschwerde von Italo, das in Deutschland eigenwirtschaftliche Fernverbindungen anbieten möchte
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Die Bundesnetzagentur plant, die DB InfraGO AG zu verpflichten, maximal 60 bis 75 Prozent der verfügbaren Trassen an ein einzelnes Unternehmen zu vergeben.
- Die Wettbewerberklausel gilt nur für Unternehmen, die vertaktete Verkehre anbieten.
- Es erfolgt eine Anhörung des Eisenbahninfrastrukturbeirats sowie des Bundeskartellamts und der Monopolkommission.
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