Kommission schlägt zwei Varianten für Social-Media-Verbot vor
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Altersgrenzen für digitale Plattformen in Deutschland
Berlin () – Die vom Bundesfamilienministerium eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ schlägt für die Frage nach einer Altersbeschränkung für soziale Netzwerke zwei unterschiedliche Varianten vor.
Das berichtet das Magazin Politico unter Berufung auf die Handlungsempfehlungen, die am Mittwoch an Familienministerin Karin Prien (CDU) übergeben werden. Die erste Variante sieht eine klare Altersgrenze von 13 Jahren vor. Diese müsse „mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden“. Für Kinder unter 13 Jahren wäre demnach nur noch ein eingeschränkter Zugang möglich: Vorgesehen sei ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“, der ausschließlich nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Für Jugendliche ab 13 Jahren schlagen die Fachleute in dieser Variante gestufte Schutzmechanismen für 13- bis 16-Jährige und 16- bis 18-Jährige vor. „Riskante Funktionen sollen standardmäßig deaktiviert sein“, heißt es.
Die zweite Variante sieht keine einheitliche Altersbeschränkung vor. Stattdessen soll der Digital Services Act (DSA) so ergänzt werden, dass einzelne Angebote oder Funktionen je nach Risikobewertung beschränkt werden können. Demnach könnten etwa algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams oder andere risikoreiche Angebote altersabhängig reguliert werden.
Unabhängig vom Modell warnt die Kommission vor nationalen Alleingängen. Plattformen agierten grenzüberschreitend, viele Anbieter säßen im Ausland. „Nationale Vorgaben könnten deshalb gegenüber den Anbietern nur eingeschränkt durchgesetzt werden“, heißt es. Zudem sei unklar, wie weit Mitgliedstaaten neben dem DSA zusätzliche Verpflichtungen erlassen dürfen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Junge Leute mit Smartphones (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Expertenkommission schlägt zwei Varianten für Altersbeschränkungen in sozialen Netzwerken vor.
- Erste Variante: Altersgrenze von 13 Jahren mit wirksamer Altersüberprüfung; eingeschränkter Zugang für Kinder unter 13.
- Zweite Variante: Keine einheitliche Altersbeschränkung, sondern risikobasierte Regulierung von Funktionen.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen: Kinder unter 13 Jahren - Zugang eingeschränkt, gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt
- Betroffen: Jugendliche 13-16 und 16-18 Jahre - gestufte Schutzmechanismen vorgeschlagen
- Region: Deutschland - mögliche Auswirkungen auf nationale Vorgaben und grenzüberschreitende Plattformen
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Bestehende Besorgnis über Sicherheit und Risiken für Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken
- Vorschläge zur Altersbeschränkung sollen Schutzmaßnahmen für unterschiedliche Altersgruppen verbessern
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- Expertenkommission schlägt zwei Varianten für Altersbeschränkungen vor.
- Altersgrenze von 13 Jahren mit wirksamer Altersüberprüfung.
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