Zweifach gesuchter Ukrainer in Fernreisebus bei Weil am Rhein festgenommen
Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Festnahme eines gesuchten Ukrainers in Weil am Rhein
Weil am Rhein () – Die Bundespolizei hat einen mit zwei Haftbefehlen gesuchten 41-jährigen Ukrainer in einem Fernreisebus festgenommen. Der Mann war von Lyon nach Deutschland unterwegs, als die Einsatzkräfte ihn am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein kontrollierten, teilten die Beamten am Dienstag mit.
Bei der Überprüfung am Samstag stellte sich heraus, dass der Ukrainer von der Staatsanwaltschaft zur Festnahme ausgeschrieben war.
Ein Gericht hatte ihn in den Jahren 2024 und 2025 wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 3.500 Euro verurteilt. Da der Mann weder die Strafen zahlte noch die Ersatzfreiheitsstrafen antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehle.
Da der 41-Jährige die ausstehenden Geldstrafen nicht begleichen konnte, nahmen die Beamten ihn fest und lieferten ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Dort verbüßt er nun seine mehrmonatige Haftstrafe.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Festnahme mit Handschellen (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- 41-jähriger Ukrainer mit zwei Haftbefehlen festgenommen
- Verurteilt zu Geldstrafen von insgesamt 3.500 Euro wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- Wurde in Justizvollzugsanstalt eingewiesen, da er die Strafen nicht beglichen hat
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene Person: 41-jähriger Ukrainer
- Zielregion: Deutschland, spezifisch am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein
- Zeitraum: Verurteilungen in den Jahren 2024 und 2025, laufende mehrmonatige Haftstrafe
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Festnahme eines 41-jährigen Ukrainers mit zwei Haftbefehlen
- Verurteilung zu Geldstrafen von insgesamt 3.500 Euro wegen Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Nichtzahlung der Strafen und Verweigerung der Ersatzfreiheitsstrafen als Auslöser für Haftbefehle
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- Überstellung in eine Justizvollzugsanstalt zur Verbüßung der Haftstrafe
- Vollstreckung der Haftbefehle der Staatsanwaltschaft wegen ausstehender Geldstrafen
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