Haftbefehl am Rostocker Hauptbahnhof vollstreckt: 64-Jähriger muss ausreisen

8. Juni 2026
Haftbefehl am Rostocker Hauptbahnhof vollstreckt: 64-Jähriger muss ausreisen

Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Festnahme am Rostocker Hauptbahnhof

Rostock () – Einsatzkräfte der Polizei haben am einen Haftbefehl am Rostocker Hauptbahnhof vollstreckt. Wie die Polizei am Montag mitteilte, kontrollierten die Beamten am Samstag einen 64-jährigen serbischen Staatsangehörigen, der mit einem Reisebus im internationalen Fernverkehr unterwegs war.

Bei der Kontrolle legte der Mann einen gültigen serbischen Reisepass vor.

Aufgrund der Stempellage und eines fehlenden Aufenthaltstitels stellten die Bundespolizisten fest, dass er sich 152 Tage unerlaubt im Schengen-Gebiet aufgehalten hatte. Der 64-Jährige erklärte daraufhin, freiwillig nach ausreisen zu wollen.

Zudem stellten die Beamten fest, dass der Mann zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaften und ausgeschrieben war.

Die Amtsgerichte Berlin und Leipzig hatten ihn wegen Diebstahls zu Geldstrafen verurteilt, die er nicht fristgerecht zahlte. Der 64-Jährige beglich die geforderten Geldstrafen samt Verfahrenskosten und entging damit einer Ersatzfreiheitsstrafe.

Darüber hinaus lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Berlin zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes wegen Diebstahls mit Waffen, Bandendiebstahls und Wohnungseinbruchdiebstahls vor. Die Einsatzkräfte leiteten wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein weiteres Strafverfahren ein.

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Am darauffolgenden Tag reiste der 64-Jährige über den Flughafen nach Serbien aus.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Festnahme mit Handschellen (Archiv)

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  • 64-jähriger serbischer Staatsangehöriger mit gültigem Reisepass kontrolliert
  • Aufenthaltsdauer von 152 Tagen im Schengen-Gebiet unerlaubt
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  • 64-jähriger serbischer Staatsangehöriger ohne Aufenthaltstitel im Schengen-Gebiet
  • Unerlaubter Aufenthalt von 152 Tagen
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