Tod eines Kindes in Maikammer: Anklage gegen Mutter erhoben

8. Juni 2026

Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Anklage wegen Kindeswohlgefährdung in Maikammer

Maikammer () – Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage gegen eine 39-jährige Frau aus der Verbandsgemeinde Maikammer erhoben. Wie die Behörde am Montag mitteilte, wird der Frau Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung der Fürsorgepflicht vorgeworfen.

Ihr siebenjähriges, schwerstbehindertes Kind war im Februar 2024 in der elterlichen Wohnung gestorben.

Die Ermittlungen ergaben, dass das Mädchen mit hoher Wahrscheinlichkeit an den Folgen eines epileptischen Anfalls starb, den die schlafende Mutter nicht bemerkte. Ein Fremdverschulden am Tod konnte nicht nachgewiesen werden.

Allerdings war das Kind stark untergewichtig. Der Mutter wird vorgeworfen, es nicht mit der notwendigen hochkalorischen Sondennahrung, sondern nur mit selbst hergestelltem Babybrei versorgt zu haben.

Auch als das Kind zunehmend abmagerte, soll sie weder die Ernährung umgestellt noch einen Arzt aufgesucht haben.

Ein medizinisches Gutachten konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass die Unterernährung zum Tod beigetragen hat. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass die unzureichende Versorgung zu einer starken Auszehrung und damit zu einer erheblichen Gesundheitsschädigung des Kindes führte.

Das Amtsgericht Landau muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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  • Anklage gegen 39-jährige Frau wegen Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung der Fürsorgepflicht erhoben.
  • Kind starb im Februar 2024, wahrscheinlich an Folgen eines epileptischen Anfalls, den die Mutter nicht bemerkte.
  • Mutter versorgte Kind nicht mit hochkalorischer Sondennahrung, sondern nur mit selbst hergestelltem Babybrei.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • 39-jährige Frau aus Maikammer
  • Sieben Jahre altes, schwerstbehindertes Kind
  • Zeitraum: Februar 2024 (Tod des Kindes)

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  • Anklage wegen Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung der Fürsorgepflicht
  • Kind starb an den Folgen eines epileptischen Anfalls, den die Mutter nicht bemerkte
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