Kindeswohlgefährdung in NRW: Einschätzungen um elf Prozent gestiegen

17. Juli 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Kindeswohl in

() – Die Zahl der Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung ist in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr um elf Prozent gestiegen. Das hat der Landesbetrieb IT.NRW am Freitag mitgeteilt.

Demnach wurden rund 75.300 solcher Verfahren von den Jugendämtern bearbeitet.

Die Fälle, bei denen die Jugendämter eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung feststellten, machten auch im Jahr 2025 rund ein Viertel aller Gefährdungseinschätzungen aus. In rund einem Drittel der Fälle wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt.

Mit einem Anteil von rund 42 % wurde bei den meisten Verdachtseinschätzungen weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf festgestellt.

2024 hatte es rund 68.000 Verfahren gegeben. Im Vergleich zu 2020 ist die Zahl sogar um rund 39 % gestiegen.

Damals hatte die Zahl bei rund 54.300 Gefährdungseinschätzungen gelegen.

Nachdem es im Jahr 2024 einen überdurchschnittlichen Anstieg der Fälle akuter Kindeswohlgefährdung gegeben hatte, gingen die Zahlen im Jahr 2025 um rund 3 % leicht zurück. 2025 nahmen die Jugendämter rund 10.700 Einschätzungen mit diesem Ergebnis vor.

Dagegen lag die Zahl der Fälle latenter Kindeswohlgefährdung mit fast 8.000 Fällen um rund 28 % über dem Vorjahreswert. Bei einer latenten Gefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig feststellen, sie kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.

Gegenüber dem Jahr 2020 gab es bei beiden Formen deutliche Zuwächse – so wurden 2025 knapp 48 % mehr Fälle akuter Kindeswohlgefährdung und rund 15 % mehr Fälle latenter Kindeswohlgefährdung festgestellt.

Bei Fällen einer akuten oder latenten Gefährdung der Kinder stellten die Jugendämter im Jahr 2025 in rund 9.800 Fällen Anzeichen für eine Vernachlässigung fest. Im Weiteren gab es in rund 6.400 Fällen Anzeichen für eine körperliche und in rund 7.100 Fällen Anzeichen für eine psychische Misshandlung.

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Bei rund 1.300 Fällen stellten die Jugendämter Anzeichen für sexuelle Gewalt fest. Es ist zu beachten, dass pro Fall mehrere Anzeichen einer Gefährdung vorliegen können.

In NRW lebten laut Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember 2025 rund 3,0 Millionen Minderjährige unter 18 Jahren.

Rein rechnerisch kamen damit 25 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls auf 1.000 Kinder. Eine akute bzw. latente Kindeswohlgefährdung wurde umgerechnet bei 6 von 1.000 Kindern und Jugendlichen in NRW festgestellt.

Es ist jedoch zu beachten, dass Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung mehrfach je minderjähriger Person erfolgen können

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kinder in einem Skatepark (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung in Nordrhein-Westfalen stiegen 2025 um elf Prozent auf rund 75.300 Fälle
  • Anteil akute/latente Kindeswohlgefährdung lag 2025 weiterhin bei rund einem Viertel; akute Fälle gingen um rund 3 Prozent zurück (rund 10.700), latente Fälle stiegen um rund 28 Prozent (fast 8.000)
  • 2025 wurden bei akuter oder latenter Gefährdung Anzeichen für Vernachlässigung in rund 9.800 Fällen, körperliche Misshandlung in rund 6.400 Fällen, psychische Misshandlung in rund 7.100 Fällen und sexuelle Gewalt in rund 1.300 Fällen festgestellt

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Nordrhein-Westfalen, Jugendämter: Verfahren zur Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdung um 11% gestiegen auf rund 75.300 im vergangenen Jahr (2024 zuvor rund 68.000; 2020 rund 54.300), Anteil akute/latente Kindeswohlgefährdung jeweils rund ein Viertel; 2025 leichte Abnahme akuter Gefährdung um rund 3% auf rund 10.700 Einschätzungen
  • Nordrhein-Westfalen, Jugendämter: latente Kindeswohlgefährdung 2025 fast 8.000 Fälle, rund 28% über Vorjahreswert; bei akuter/latenter Gefährdung 2025 rund 9.800 Vernachlässigung, rund 6.400 körperliche Misshandlung, rund 7.100 psychische Misshandlung, rund 1.300 sexuelle Gewalt (mehrere Anzeichen je Fall möglich)
  • Nordrhein-Westfalen, Minderjährige unter 18 (ca. 3,0 Mio. zum 31.12.2025): rechnerisch 25 Verfahren je 1.000 Kinder, akute bzw. latente Kindeswohlgefährdung rechnerisch bei 6 von 1.000; Verfahren können mehrfach je Minderjährigem erfolgen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Zunahme der Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung in Nordrhein-Westfalen um elf Prozent im vergangenen Jahr; rund 75.300 Verfahren durch Jugendämter
  • Anhaltende Kindeswohl-Risiken als Hintergrund der Verfahren: in etwa einem Viertel der Fälle akute oder latente Kindeswohlgefährdung, in rund einem Drittel Hilfebedarf ohne Gefährdung
  • Auslöser/Indikatoren in den festgestellten Fällen: Anzeichen für Vernachlässigung (rund 9.800), körperliche Misshandlung (rund 6.400), psychische Misshandlung (rund 7.100) sowie sexuelle Gewalt (rund 1.300)

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • IT.NRW hat mitgeteilt, dass die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr rund 75.300 Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung bearbeitet haben
  • In rund einem Viertel der Verfahren stellten die Jugendämter eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest und in einem weiteren Drittel wurde zwar kein Risiko, aber Hilfebedarf festgestellt
  • Bei akuter oder latenter Gefährdung dokumentierten die Jugendämter 2025 Anzeichen für Vernachlässigung sowie körperliche, psychische oder sexuelle Misshandlung
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