SoVD kritisiert geplante Pflege-Leistungskürzungen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Kritik an Pflegegesetz in Deutschland
Berlin () – Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert den bekannt gewordenen Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz scharf. Es handle sich vor allem um ein Spargesetz, sagte SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Zwar brauche die Pflegeversicherung Reformen und es sei richtig, Prävention und Rehabilitation zu stärken. Gleichzeitig enthalte der Entwurf jedoch zahlreiche Maßnahmen zulasten von Pflegebedürftigen.
Kritisch sieht der Verband insbesondere die geplante Streichung des Entlastungsbetrags für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1. „Das ist keine bessere Versorgung. Das ist eine Kürzung bei Menschen, die Unterstützung brauchen“, so Engelmeier. Auch die vorgesehene Streckung der Leistungszuschüsse für Bewohner von Pflegeheimen bedeute, dass finanzielle Entlastungen künftig später griffen. Höhere Schwellenwerte bei der Pflegebegutachtung erschwerten zudem den Zugang zu Leistungen.
Besonders kritisch bewertet der SoVD mögliche Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Dies wäre „ein fatales Signal an die Menschen, die die häusliche Pflege jeden Tag aufrechterhalten“, so Engelmeier. Der Verband fordert stattdessen eine grundlegende Strukturreform hin zu einer solidarisch finanzierten Pflegeversicherung, in die alle Bürger einbezogen werden. Leistungskürzungen lehne der SoVD ab.
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) sieht in dem Entwurf vor allem die angespannte Finanzlage der Sozialen Pflegeversicherung bestätigt. Die vorgesehenen Maßnahmen wie höhere Belastungen für Gutverdiener, zusätzliche Beiträge für Kinderlose sowie gestreckte Leistungsverbesserungen zeigten, wie groß der finanzielle Druck inzwischen geworden sei, sagte VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Positiv bewertet der Verband die geplante Innovationsklausel. Pflegeeinrichtungen könnten dadurch gemeinsam mit Kostenträgern neue Versorgungs- und Organisationsformen erproben. Auch die stärkere Öffnung für Digitalisierung und technische Innovationen sei ein Fortschritt. Moderne Technologien könnten Pflegekräfte entlasten und die Versorgung effizienter gestalten, so Knieling.
Kritisch sieht der VDAB dagegen die vorgesehene Aussetzung der Tariftreueregelung. „In der Umsetzung kann das für die Unternehmen hohe Risiken bergen. Die Aussetzung der Regelungen entbindet nur die Pflegekassen als Kostenträger von der Pflicht, weitere Lohnentwicklungen zu refinanzieren“, erklärte Knieling. Die Pflegeeinrichtungen blieben dagegen verpflichtet, Tariferhöhungen weiterzugeben, wenn sie sich arbeitsvertraglich dazu verpflichtet hätten.
Der Referentenentwurf liefere deshalb keine nachhaltige Antwort auf die Frage, wie steigende Personalkosten künftig vollständig und zeitnah refinanziert werden sollen. Für Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste sei wirtschaftliche Planungssicherheit unverzichtbar, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sagte Knieling.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sozialverband Deutschland (SoVD) (Archiv) |
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