CSU drängt Kartellamt zu Strafen gegen Mineralölkonzerne

1. August 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft – Bundeskartellamt prüft Ölpreise

() – Die CSU erwartet vom Bundeskartellamt eine rasche Überprüfung möglichen Fehlverhaltens der Mineralölkonzerne bei der Preisgestaltung für Benzin und Diesel und bei Fehlverhalten entsprechende Strafen.

„Es kann nicht sein, dass die Ölkonzerne sich in der Krise auf Kosten der Autofahrer die Taschen voll machen“, sagte sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber der „Bild“ (Samstagsausgabe). „Das Bundeskartellamt muss jetzt schnell handeln. Die Konzerne müssen zur Rechenschaft gezogen werden.“

Zwei Mineralölkonzerne waren vor das Oberlandesgericht gezogen, um sich gegen Auskunftsforderungen des Bundeskartellamts zu wehren. „Wer gegen gesetzliche Offenlegungspflichten klagt, hat ganz offensichtlich etwas zu verbergen. Wenn in der Krise Rekordergebnisse eingefahren werden, ist für jeden erkennbar, dass der Wettbewerb verzerrt ist. Die Abzocke an den Tankstellen muss aufhören“, sagte Huber.

Das Bundeskartellamt erteilte Erwartungen an Preissenkungen jedoch eine Absage. Die Behörde hat zwar Verfahren gegen die zwölf Eigner deutscher Raffinerien eröffnet, das Kartellrecht könne jedoch keine Preise festsetzen oder unmittelbar absenken, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Zeitung: „Wenn man das möchte, muss man andere Instrumente diskutieren, die außerhalb des Kartellrechts liegen.“

Seine Aufgabe sei es, konsequent gegen überhöhte Preise vorzugehen, so Mundt. „Dabei müssen wir sehr genau prüfen, welche Kosten den Unternehmen tatsächlich entstanden sind.“ Das seien komplexe wirtschaftliche und rechtliche Prüfungen, „die sich nicht innerhalb weniger Tage abschließen lassen“.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeskartellamt (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • CSU fordert vom Bundeskartellamt eine rasche Überprüfung möglichen Fehlverhaltens der Mineralölkonzerne bei Preisgestaltung von Benzin und Diesel sowie entsprechende Strafen
  • Bundeskartellamt lehnt Erwartungen an unmittelbare Preissenkungen ab und sagt, Kartellrecht könne keine Preise festsetzen oder unmittelbar absenken, sondern nur überhöhte Preise nach Prüfung der tatsächlich entstandenen Kosten konsequent verfolgen
  • Bundeskartellamt weist darauf hin, dass die notwendigen wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfungen nicht innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden können

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Mineralölkonzerne bzw. die zwölf Eigner deutscher Raffinerien; Ziel ist die Überprüfung möglicher Fehlverhaltens bei Preisgestaltung für Benzin und Diesel durch das Bundeskartellamt; gleichzeitig Verfahren wegen gesetzlicher Offenlegungspflichten und Wettbewerb zu beeinflussen; keine konkreten Zahlen zu Strafen, aber es sollen überhöhte Preise konsequent geprüft und sanktioniert werden
  • Zielregion ist Deutschland; Zeitraum/Frist: keine konkrete Dauer für die Ermittlung, sondern Hinweis, dass die komplexen wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfungen sich nicht innerhalb weniger Tage abschließen lassen
  • Zielgruppe sind Autofahrer als benachteiligte Verbraucher durch „Abzocke“ an Tankstellen; CSU fordert rasches Handeln und Strafen, das Bundeskartellamt sieht jedoch Grenzen im Kartellrecht (keine Preisfestsetzung oder unmittelbare Preissenkung)

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • CSU fordert vom Bundeskartellamt rasche Überprüfung möglichen Fehlverhaltens der Mineralölkonzerne bei der Benzin- und Dieselpreisgestaltung sowie bei Verstößen entsprechende Strafen
  • Hintergrund sind laut CSU Rekordergebnisse der Ölkonzerne in der Krise, die als Hinweis auf Wettbewerbsverzerrung gesehen werden; Auslöser ist zudem das Vorgehen der Konzerne gegen Auskunftsforderungen des Bundeskartellamts
  • Bundeskartellamt eröffnet zwar Verfahren gegen die zwölf Eigner deutscher Raffinerien, kann jedoch keine Preise direkt festsetzen oder schnell absenken; die Prüfung überhöhte Preise betreffend erfordere komplexe wirtschaftliche und rechtliche Analysen, die sich nicht innerhalb weniger Tage abschließen lassen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Das Bundeskartellamt hat Verfahren gegen die zwölf Eigner deutscher Raffinerien eröffnet und prüft dabei Hinweise auf Fehlverhalten bei der Preisgestaltung
  • Die Behörde führt genaue wirtschaftliche und rechtliche Prüfungen durch, um festzustellen, welche tatsächlich entstandenen Kosten die Unternehmen hatten
  • Das Bundeskartellamt setzt keine Preise fest oder senkt sie unmittelbar, sondern geht im Rahmen des Kartellrechts konsequent gegen überhöhte Preise vor
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