CSU schließt Änderung bei Mütterrente kategorisch aus

14. Juni 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Mütterrente bleibt unverändert in Berlin

() – CSU-Generalsekretär Martin Huber schließt jede Änderung bei der Mütterrente kategorisch aus.

„Die Mütterrente ist ein Projekt der Gerechtigkeit und der Wertschätzung, eine Diskussion darüber kommt für die CSU nicht infrage“, sagte Huber der „Rheinischen Post“. Zugleich pochte er auf die Umsetzung des Vorhabens. Die Mütterrente sei fester Bestandteil des Koalitionsvertrags und sie werde kommen, so Huber.

Damit widersprach er Stimmen aus den eigenen Reihen und dem CDU-Sozialflügel, die das milliardenschwere Projekt zuletzt wieder infrage gestellt hatten. Geplant ist, Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern künftig drei Rentenpunkte für ihre Erziehungsleistung anzurechnen – so wie es für Mütter jüngerer Jahrgänge bereits gilt. Die Ausweitung würde den Staat nach Schätzungen jährlich rund fünf bis sechs Milliarden Euro kosten.

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Bildhinweis: Martin Huber (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • CSU-Generalsekretär Martin Huber schließt Änderungen bei der Mütterrente kategorisch aus.
  • Mütterrente bleibt fester Bestandteil des Koalitionsvertrags.
  • Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern sollen künftig drei Rentenpunkte angerechnet werden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppe: Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern
  • Region: Deutschland
  • Kosten: jährlich rund fünf bis sechs Milliarden Euro

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Ablehnung von Änderungen an der Mütterrente durch CSU-Generalsekretär Martin Huber
  • Mütterrente als Zeichen der Gerechtigkeit und Wertschätzung
  • Geplante Umsetzung als Teil des Koalitionsvertrags gegen Widerstand aus eigenen Reihen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Keine Änderungen bei der Mütterrente
  • Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag
  • Anrechnung von drei Rentenpunkten für Mütter mit Kindern vor 1992
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