EU will DMA-Verfahren gegen Apple, Google und Meta abschließen
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EU-Digitalpolitik: DMA-Verfahren gegen US-Tech
Brüssel () – Die EU-Kommission plant, noch im Sommer einen Großteil der Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA) gegen US-amerikanische Tech-Konzerne abzuschließen. Betroffen sind unter anderem Apple, Google und Meta. Laut eines Berichts des „Handelsblatts“ drohen ihnen Millionenstrafen.
Dabei handelt es sich um die ersten großen Verfahren, die die Kommission unter dem DMA seit Frühjahr 2024 eröffnet hat. In den Verfahren geht es um die Frage, inwieweit die großen Tech-Konzerne ihre Marktmacht ausnutzen und den Zugang zu digitalen Märkten begrenzen – mit dem Schwerpunkt Interoperabilität, Öffnung der App-Stores und Selbstbevorzugung. Halten die Konzerne sich nicht an die Vorgaben des DMA, kann die Kommission Strafen bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Nach Abschluss der Verfahren will die Kommission ihren Fokus verlagern und sich künftig auf die Regulierung von Cloud und Künstlicher Intelligenz (KI) konzentrieren. Derzeit laufen bereits Designierungsverfahren für Amazon Web Services und Microsoft Azure. Die EU-Kommission teilte auf Anfrage mit, dass sie sich nicht zu laufenden Verfahren äußere.
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Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- EU-Kommission will noch im Sommer die ersten seit Frühjahr 2024 eröffneten DMA-Verfahren gegen Apple, Google und Meta weitgehend abschließen; Berichtsangabe: mögliche Millionenstrafen
- Verfahren betreffen Marktmachtausnutzung und Begrenzung des Zugangs zu digitalen Märkten, schwerpunktmäßig Interoperabilität, Öffnung der App-Stores und Selbstbevorzugung
- Nach Abschluss der Verfahren will die EU-Kommission den Fokus auf Cloud und KI verlagern; bereits Designierungsverfahren für Amazon Web Services und Microsoft Azure laufen
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- EU-Kommission plant noch im Sommer, die ersten großen DMA-Verfahren gegen US-amerikanische Tech-Konzerne abzuschließen; betroffen u. a. Apple, Google und Meta; Zielgruppen: große Plattformanbieter mit potenziellen Verstößen (Interoperabilität, Öffnung der App-Stores, Selbstbevorzugung); Regionen: USA-Unternehmen im EU-Durchsetzungsrahmen
- Mögliche Sanktionen: Millionenstrafen möglich; rechtlicher Rahmen bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen den DMA
- Verfahrenszeitraum: seit Frühjahr 2024 eröffnete erste große Verfahren, anschließend Fokusverlagerung auf Cloud und KI; Designierungsverfahren laufen u. a. für Amazon Web Services und Microsoft Azure
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- EU-Kommission plant bis zum Sommer Abschluss erster DMA-Verfahren gegen US-Tech-Konzerne wie Apple, Google und Meta; mögliche Verstöße sollen zu Millionenstrafen führen
- Hintergrund sind Untersuchungen zur Ausnutzung von Marktmacht und zur Begrenzung des Zugangs zu digitalen Märkten; Schwerpunkte Interoperabilität, Öffnung der App-Stores und Selbstbevorzugung
- Auslöser sind die seit Frühjahr 2024 eröffneten großen Verfahren nach DMA-Regeln; bei Nicht-Einhaltung drohen Strafen bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, danach Fokusverlagerung auf Cloud und KI (u.a. Designierungsverfahren für AWS und Azure)
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Die EU-Kommission plant, noch im Sommer große DMA-Verfahren gegen US-amerikanische Tech-Konzerne wie Apple, Google und Meta abzuschließen
- Die Kommission will dabei prüfen, ob die Konzerne gegen DMA-Vorgaben zu Interoperabilität, Öffnung der App-Stores und Selbstbevorzugung verstoßen, und bei Verstößen Millionenstrafen verhängen
- Nach Abschluss der Verfahren will die EU-Kommission ihren Fokus verlagern und die Regulierung von Cloud und KI vorantreiben, unter anderem durch laufende Designierungsverfahren für Amazon Web Services und Microsoft Azure
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