Hubig hält pauschales Verbot von Enteignungen für nicht möglich

24. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Debatte um Vergesellschaftung in

() – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigte Verbot von Enteignungen von Immobilienunternehmen als kritisch bewertet. Ein pauschales Verbot sei sicher nicht möglich, sagte Hubig dem „Handelsblatt“ (Freitagausgaben).

Zugleich stellte Hubig klar, dass ein regelndes Gesetz zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen kein einfaches Vorhaben werde. Es gebe Experten, die Zweifel äußerten, dass so etwas überhaupt verfassungskonform zu regeln sei. Für komplett ausgeschlossen halte sie es nicht, sagte die Justizministerin.

Merz hatte nach dem jüngsten Koalitionsausschuss ein Gesetz angekündigt, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet. Hintergrund ist der erfolgreiche Volksentscheid zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände in Berlin, der von Senat und Abgeordnetenhaus umgesetzt werden muss.

Nach Artikel 15 Grundgesetz sei eine Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln grundsätzlich möglich, sagte Hubig. Gleichzeitig habe Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum garantiert, aus guten Gründen eine sehr starke Stellung. Das sei ein schwieriges Spannungsfeld.

Das zeige sich darin, dass es bislang noch keinen Anwendungsfall für Artikel 15 und die Vergesellschaftung gegeben habe. Deshalb gebe es auch keine Rechtsprechung. „Ich betreibe keine Enteignungsdebatte“, versicherte die SPD-Politikerin. Ihr Ziel sei, dass Wohnen bezahlbar sei. Die Mieten seien ein sehr reales Problem für die Bürger, und zwar nicht nur in Berlin, sondern auch in vielen anderen Städten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Enteignen-Schild (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Stefanie Hubig bewertet das von Friedrich Merz angekündigte pauschale Verbot von Enteignungen von Immobilienunternehmen als kritisch und hält ein solches pauschales Verbot für sicher nicht möglich
  • Hubig betont, dass ein regelndes Gesetz zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen ein schwieriges Vorhaben sei, da Experten Zweifel an der Verfassungskonformität äußerten; sie schließt eine Vergesellschaftung nicht komplett aus
  • Hubig nennt als verfassungsrechtliches Spannungsfeld die Konkurrenz von Artikel 15 Grundgesetz (grundsätzlich möglich) und Artikel 14 Grundgesetz (starke Eigentumsgarantie), außerdem gibt es bislang keinen Anwendungsfall und damit keine Rechtsprechung zu Artikel 15

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kritisiert das von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte Verbot von Enteignungen von Immobilienunternehmen; keine konkreten Zahlen oder verbindlichen Fristen, betrifft bundesweit die geplante politische/gesetzliche Regelung zur Wohnimmobilien-Enteignung bzw. deren Untersagung
  • Betroffen als Kontext: erfolgreicher Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen in Berlin, der von Senat und Abgeordnetenhaus umgesetzt werden muss; keine konkreten Zeiträume genannt
  • Zielgruppe/Regionen im Problemkontext: Mieter mit bezahlbarem Wohnen als Ziel (Mieten als reales Problem nicht nur in Berlin, sondern auch in vielen anderen Städten); keine quantitativen Angaben

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bewertet Merz’ angekündigtes pauschales Verbot von Enteignungen von Immobilienunternehmen als kritisch; ein pauschales Verbot sei sicher nicht möglich
  • Zweifel an der Verfassungskonformität eines regelnden Gesetzes zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen; Spannungsfeld zwischen Artikel 15 Grundgesetz (grundsätzlich möglich) und Artikel 14 Grundgesetz (starke Eigentumsgarantie)
  • Hintergrund/Auslöser: erfolgreicher Volksentscheid zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände in Berlin, der von Senat und Abgeordnetenhaus umgesetzt werden muss; Kontext: problematische bezahlbare Mieten in Berlin und weiteren Städten

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bewertet das von Kanzler Friedrich Merz angekündigte Verbot von Enteignungen von Immobilienunternehmen als kritisch und betont, dass ein pauschales Verbot nicht sicher möglich sei
  • Hubig macht klar, dass ein regelndes Gesetz zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen kein einfaches Vorhaben ist und verweist auf Zweifel an einer möglichen Verfassungskonformität
  • Merz hatte ein Gesetz angekündigt, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet; Hintergrund ist die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände in Berlin
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH