AfD-Landeschef kritisiert Wahlausschluss von Kandidat als Willkür

22. Juli 2026

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in : AfD-Kandidatenstreit

Lüneburg () – Der Landesvorsitzende der AfD , Ansgar Schledde, hat den Ausschluss des AfD-Kandidaten Stephan Bothe von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg als politische Willkür bezeichnet. Das hat Schledde am Mittwoch mitgeteilt.

Schledde zufolge wäre der Ausschluss Bothes von der Wahl am 13. September aufgrund einer angeblich fehlenden Verfassungstreue ein „schwerer Eingriff in die Demokratie“.

Bothe sei seiner Ansicht nach ein loyaler und integrer Politiker, der fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Der Versuch, ihn mit Einschätzungen des Verfassungsschutzes und ohne konkrete Straftaten oder Verurteilungen von der Wahl auszuschließen, sei Teil einer systematischen Kampagne gegen die AfD, behauptete Schledde.

Die Bürger im Landkreis Lüneburg hätten ein Recht darauf, frei über ihren Landrat zu entscheiden.

Schledde forderte die Kreiswahlleitung und das Innenministerium auf, die Kandidatur von Stephan Bothe unverzüglich zuzulassen. Die AfD werde sich gegen den Vorgang mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ansgar Georg Schledde (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • AfD-Landesvorsitzender Ansgar Schledde bezeichnete den Ausschluss des AfD-Kandidaten Stephan Bothe von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg als politische Willkür
  • Schledde forderte Kreiswahlleitung und Innenministerium auf, Bothes Kandidatur unverzüglich zuzulassen, und kündigte an, sich mit allen rechtlichen Mitteln dagegen zu wehren

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen ist der AfD-Kandidat Stephan Bothe im Landkreis Lüneburg; seine Teilnahme an der Landratswahl am 13. September wurde ausgeschlossen, laut Ansgar Schledde als Eingriff in die Demokratie bezeichnet
  • Zielgruppe/Region sind die Bürger im Landkreis Lüneburg sowie die Kreiswahlleitung und das Innenministerium in Niedersachsen; gefordert wird die unverzügliche Zulassung der Kandidatur von Bothe
  • Es werden keine konkreten Zahlen zu Verstößen oder konkrete Straftaten/Verurteilungen genannt; der Vorwurf betrifft angeblich fehlende Verfassungstreue und stützt sich nach Schleddes Darstellung auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes ohne konkrete Straftaten oder Verurteilungen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Ausschluss von AfD-Kandidat Stephan Bothe von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg am 13. September wegen angeblich fehlender Verfassungstreue
  • Einschätzung des Verfassungsschutzes als Grundlage ohne konkrete Straftaten oder Verurteilungen; Schledde sieht darin einen schwerer Eingriff in die Demokratie und Teil einer systematischen Kampagne gegen die AfD
  • Forderung an Kreiswahlleitung und Innenministerium, die Kandidatur sofort zuzulassen; AfD will rechtlich gegen den Vorgang vorgehen
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