Wagenknecht warnt Verfassungsgericht vor Abweisung von Wahlklage
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Politik in Karlsruhe
Karlsruhe () – Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat das Bundesverfassungsgericht vor einer Abweisung ihrer Klage für eine Neuauszählung der Bundestagswahl gewarnt. „Wenn Karlsruhe die Argumentation des Bundestages absegnet, wären in Zukunft falsche Wahlergebnisse nicht nur durch Zählfehler, sondern auch durch echte Wahlfälschung möglich“, sagte Sahra Wagenknecht dem „Stern“.
„Ein solches Urteil würde das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat weiter untergraben“, fügte die Parteigründerin an. Sie hoffe, dass sich die Richter dieser Verantwortung bewusst seien.
„Es geht um nicht weniger als um die Frage, ob wir in einer Demokratie leben oder nicht“, sagte die BSW-Vorsitzende Amira Mohamed Ali dem Magazin. Sollte diese Wahl trotz der vielen, nachgewiesenen Zählfehler nicht überprüft werden, sei für zukünftige Wahlen Wahlbetrug Tür und Tor geöffnet, warnte sie.
Auch inhaltlich legte das BSW gegenüber dem Gericht noch einmal nach. In einer 108-seitigen Stellungnahme, aus der der „Stern“ berichtet, beruft sich die Partei zusätzlich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, an das auch die Bundesrepublik gebunden sei. In der Entscheidung aus dem Jahr 2020 hatten die Straßburger Richter erklärt, dass der damalige Beschwerdeführer aus Belgien keinen vollständigen Beweis dafür erbringen müsse, dass es Unregelmäßigkeiten bei einer Wahl gab. Stattdessen reichten substanzielle Indizien aus. In der Folge liege die Aufklärungslast beim Staat – und nicht beim Kläger.
Damit habe der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte etabliert, dass es keines Vollbeweises bedürfe, sagte BSW-Bundeschef Fabio De Masi dem Magazin. Der Bundestag hingegen verlange von seiner Partei diesen Beweis, der aber erst durch die Neuauszählung aller Stimmen erbracht werden könne.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sahra Wagenknecht (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Das BSW warnte vor einer Abweisung der Klage gegen eine Neuauszählung und befürchtet bei einer Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht künftig mögliche Wahlfälschungen über Zählfehler hinaus
- Das BSW legte vor Gericht zusätzlich eine 108-seitige Stellungnahme vor und berief sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (2020), wonach substanzielle Indizien statt eines vollständigen Vollbeweises nötig sind und die Aufklärungslast beim Staat liege
- Der Bundestag verlange laut BSW von der Partei einen Beweis, der erst durch die Neuauszählung aller Stimmen erbracht werden könne
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betrifft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sowie das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) im Verfahren zur Neuauszählung der Bundestagswahl, ohne konkrete regionale Abgrenzung innerhalb Deutschlands; Zeitbezug nur „vor einer Abweisung“ und „für zukünftige Wahlen“
- Zielgruppe/Adressaten sind Verfassungsrichter; das BSW warnt vor Folgen bei Bestätigung der Argumentation des Bundestages, konkret dass falsche Wahlergebnisse künftig nicht nur durch Zählfehler, sondern auch durch „echte Wahlfälschung“ möglich wären sowie das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat weiter untergraben würde; keine konkreten Zahlen genannt
- Inhaltlich betrifft zudem den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) und ein Urteil von 2020; es wird argumentiert, dass nur „substanzielle Indizien“ und kein vollständiger Vollbeweis nötig seien, wobei die Aufklärungslast beim Staat liege; BSW legt dazu eine 108-seitige Stellungnahme vor
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- BSW warnt vor Abweisung der Klage gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl durch das Bundesverfassungsgericht; Hintergrund sind viele nachgewiesene Zählfehler, deren Überprüfung ausbleiben könnte
- Auslöser ist die erwartete Entscheidung aus Karlsruhe, falls die Argumentation des Bundestages durchgewunken wird; Kontext ist die Sorge, dadurch künftig sowohl falsche Ergebnisse durch Zählfehler als auch echte Wahlfälschung möglich zu machen und das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat zu untergraben
- BSW stützt sich auf eine 2020er Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; Hintergrund ist die Rechtsauffassung, dass für die Beschwerde keine vollständigen Beweise nötig seien, sondern substanzielle Indizien reichen und die Aufklärungslast beim Staat liege, während der Bundestag einen Vollbeweis verlange, der erst durch die Neuauszählung erbracht werden könne
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Das Bundesverfassungsgericht wird über die Klage des BSW gegen eine mögliche Abweisung entscheiden und damit die Argumentation des Bundestages prüfen bzw. absegnen
- Die Bundesregierung bzw. der Staat steht im Rahmen der vom BSW angeführten Rechtsprechung (EGMR-Entscheidung) unter einer Aufklärungspflicht bei Wahlunregelmäßigkeiten
- Eine Neuauszählung der Bundestagswahlstimmen könnte (je nach Entscheidung in Karlsruhe) angeordnet bzw. ermöglicht werden
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