VdK kritisiert neue Jobcenter-Weisung zu Sanktionen

17. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik & Gesellschaft: Jobcenter in

Berlin () – Der Sozialverband VdK kritisiert neue Weisungen der Jobcenter zur Kürzung von Zahlungen an Grundsicherungsempfänger, wenn diese „stark ungepflegt“ bei Vorstellungsgesprächen erscheinen.

„Der VdK sieht die interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit sehr kritisch“, sagte Verbandspräsidentin Verena Bentele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Weisung operiere mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „negatives Verhalten“ oder „stark ungepflegt“. „Begriffe, an die jeder Mensch einen völlig unterschiedlichen Maßstab anlegt“, so Bentele.

Nach den ergänzten internen Vorgaben können Jobcenter unter anderem dann eine Pflichtverletzung annehmen, wenn Leistungsbezieher ein Bewerbungsgespräch durch ihr Verhalten scheitern lassen. Als Beispiel nennt die Bundesagentur Bewerber, die „stark ungepflegt oder alkoholisiert“ zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen und deshalb vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden. In solchen Fällen kann die Grundsicherung um bis zu 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden.

Bentele warnte vor den Folgen der Formulierungen. „Diese fehlende Klarheit schafft Rechtsunsicherheit, sowohl für die Mitarbeitenden der Jobcenter als auch für die Leistungsbeziehenden, und öffnet Willkür Tür und Tor“, sagte sie. Gerade im Bereich der Existenzsicherung brauche es verlässliche und eindeutige Regeln. Zudem seien in den Regelsätzen „nur sehr begrenzte Mittel für Bekleidung und Hygiene“ vorgesehen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jobcenter (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Der Sozialverband VdK kritisiert interne Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Kürzung von Zahlungen an Grundsicherungsempfänger bei als „stark ungepflegt“ bzw. „negatives Verhalten“ bewerteten Vorstellungsauftritten
  • Jobcenter können nach den ergänzten Vorgaben eine Pflichtverletzung annehmen; als Beispiel werden Bewerber genannt, die stark ungepflegt oder alkoholisiert zu Vorstellungsgesprächen erscheinen, wodurch eine Kürzung der Grundsicherung um bis zu 30 Prozent für drei Monate möglich ist
  • Verbandspräsidentin Verena Bentele warnt wegen unbestimmter Rechtsbegriffe vor Rechtsunsicherheit und möglicher Willkür sowie betont, dass für Bekleidung und Hygiene in den Regelsätzen nur begrenzte Mittel vorgesehen sind

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Grundsicherungsempfänger (Leistungsbeziehende) sowie Jobcenter/Mitarbeitende bundesweit; Kürzung bis zu 30 Prozent für drei Monate bei angenommener Pflichtverletzung, wenn Bewerber bei Vorstellungsgesprächen „stark ungepflegt“ oder alkoholisiert erscheinen und dadurch das Gespräch scheitert
  • Kritik richtet sich auf die internen neuen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit mit unbestimmten Begriffen wie „negatives Verhalten“ und „stark ungepflegt“; keine konkreten Fristen/Zeiträume zur Einführung genannt, aber es gilt die ergänzte Vorgabe für Jobcenter in solchen Fällen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Kritik an internen Jobcenter-Weisungen zur Kürzung von Grundsicherungszahlungen bei „stark ungepflegtem“ Auftreten, da unbestimmte Rechtsbegriffe wie „negatives Verhalten“ oder „stark ungepflegt“ je nach Maßstab unterschiedlich ausgelegt werden können
  • Hintergrund ist die Möglichkeit, bei angenommener Pflichtverletzung bei gescheitertem Bewerbungsgespräch (zB „stark ungepflegt“ oder alkoholisiert) die Grundsicherung um bis zu 30 Prozent für drei Monate zu kürzen
  • Kontext/Auslöser sind laut VdK fehlende Klarheit und damit drohende Rechtsunsicherheit sowie potenzielle Willkür, zudem sei die Ausstattung für Bekleidung und Hygiene in den Regelsätzen begrenzt

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Jobcenter können bei als Pflichtverletzung bewerteten Umständen wie „stark ungepflegt“ oder „alkoholisiert“ beim Vorstellungsgespräch Zahlungen an Grundsicherungsempfänger um bis zu 30 Prozent für drei Monate kürzen
  • Jobcenter sollen nach neuen internen Vorgaben das Scheitern eines Bewerbungsgesprächs durch „negatives Verhalten“ als Grundlage für Kürzungen prüfen
  • Bundesagentur für Arbeit hat die internen Weisungen bzw. ergänzenden Vorgaben für die Jobcenter erweitert, sodass diese die Kürzungsgründe heranziehen können
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH