Bundesregierung plant Maßnahmenpaket gegen Steuerbetrug

16. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Steuerkriminalität in

Berlin () – Die Bundesregierung will Steuer- und Finanzkriminalität künftig konsequenter verfolgen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) haben dazu am Donnerstag einen gemeinsamen „Aktionsplan“ vorgestellt, der das Entdeckungsrisiko für Steuerbetrüger erhöhen und die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden stärken soll.

Kernstück des Maßnahmenpakets ist die Einrichtung eines „Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ beim Zoll. Dort sollen Steuerfahnder der Länder und Finanzermittler des Bundes eng zusammenarbeiten, Erkenntnisse austauschen und komplexe Verfahren koordinieren. Ergänzend ist ein bundesweites Datenanalysezentrum geplant, das mithilfe von Künstlicher Intelligenz große Datenmengen auswerten und Betrugsmuster schneller erkennen soll.

Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine Reihe gesetzlicher Verschärfungen. Besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität sollen künftig mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Solche Delikte würden als Verbrechen eingestuft und müssten in einem öffentlichen Gerichtsverfahren verhandelt werden.

Auch die bislang mögliche strafbefreiende Selbstanzeige soll in ihrer heutigen Form abgeschafft werden. Nach Auffassung der Bundesregierung setzt die bestehende Regelung falsche Anreize, da sich Steuerhinterzieher häufig erst dann offenbaren, wenn eine Entdeckung unmittelbar bevorsteht.

Weitere Maßnahmen umfassen eine Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen, die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf 15 Jahre sowie die Pflicht für Unternehmen, steuerlich relevante Daten auf Spiegelservern in zu speichern. Zudem sollen ein digitales Umsatzsteuermeldesystem eingeführt und die Bundesbetriebsprüfung mithilfe verbesserter Datenanalysen gezielter eingesetzt werden.

Unternehmen, die Steuern hinterziehen, müssen sich ebenfalls auf schärfere Sanktionen einstellen. Geplant sind höhere Bußgelder für juristische Personen sowie ein besserer Schutz von Whistleblowern. Außerdem sollen Sanktionen gegen Unternehmen wegen schwerer Steuerstraftaten künftig öffentlich gemacht werden.

Der Aktionsplan sieht darüber hinaus eine engere europäische und internationale Zusammenarbeit vor. So soll unter anderem die Europäische Staatsanwaltschaft gestärkt und der grenzüberschreitende Informationsaustausch bei Ermittlungen ausgebaut werden.

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Mit dem Maßnahmenpaket will die Bundesregierung nach eigenen Angaben für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und organisierte Steuer- und Finanzkriminalität wirksamer bekämpfen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Aktionsplan Steuer- und Finanzkriminalität am 16.07.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll zur engeren Zusammenarbeit von Steuerfahndern der Länder und Finanzermittlern des Bundes sowie zur Koordination komplexer Verfahren
  • Abschaffung der bislang strafbefreienden Selbstanzeige in der heutigen Form, da sie laut Bundesregierung falsche Anreize setze
  • Einführung einer Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen sowie Pflicht zur Speicherung steuerlich relevanter Daten auf Spiegelservern in Deutschland

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Steuer- und Finanzkriminalität in Deutschland; Ziel ist höhere Entdeckungswahrscheinlichkeit durch Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums beim Zoll sowie eines bundesweiten Datenanalysezentrums; gesetzliche Verschärfungen u.a. bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe für besonders schwere organisierte Fälle; keine konkreten Umsetzungsfristen genannt
  • Betroffen sind Unternehmen v. a. in bargeldintensiven Branchen durch Registrierkassenpflicht, Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf 15 Jahre, Pflicht zur Speicherung steuerlich relevanter Daten auf Spiegelservern in Deutschland sowie Einführung eines digitalen Umsatzsteuermeldesystems; Sanktionen/Erhöhungen der Bußgelder für juristische Personen sowie bessere Whistleblower-Schutzmaßnahmen
  • Betroffen sind Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie grenzüberschreitende Fälle durch engere europäische und internationale Zusammenarbeit (Stärkung der Europäischen Staatsanwaltschaft, Ausbau grenzüberschreitender Informationsaustausch); strafbefreiende Selbstanzeige soll in heutiger Form abgeschafft werden

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Regierungsvorhaben zur konsequenten Verfolgung von Steuer- und Finanzkriminalität mit dem Ziel, das Entdeckungsrisiko für Steuerbetrüger zu erhöhen und Ermittlungskooperationen zu stärken
  • Hintergrund: Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums beim Zoll zur engeren Zusammenarbeit von Steuerfahndern und Finanzermittlern sowie Aufbau eines Datenanalysezentrums mit KI zur schnelleren Mustererkennung
  • Auslöser/konkret geplante Verschärfungen: höhere Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren bei besonders schwerer organisierter Steuerkriminalität, Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige in heutiger Form, Registrierkassenpflicht bargeldintensiver Branchen und längere Aufbewahrungsfristen; zudem strengere Sanktionen, Schutz für Whistleblower sowie Ausbau europäischer und internationaler Ermittlungskooperation

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einrichtung eines gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll für engere Zusammenarbeit, besseren Erkenntnisaustausch und koordinierte komplexe Verfahren zwischen Zoll-Steuerfahndern und Finanzermittlern
  • Aufbau eines bundesweiten Datenanalysezentrums zur schnelleren Erkennung von Betrugsmustern mittels Künstlicher Intelligenz sowie gezielterer Einsatz der Bundesbetriebsprüfung
  • Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige in der heutigen Form und gesetzliche Verschärfungen wie höhere Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren, strengere Pflichten (u.a. Registrierkassenpflicht, längere Aufbewahrungsfristen, Spiegelserver-Pflicht) und höhere Bußgelder sowie mehr Schutz für Whistleblower
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