38-Jähriger in Dessau-Roßlau wegen Haftbefehl festgenommen
Regional - Sachsen-Anhalt - aktuelle Fakten und Einordnung
Dessau-Roßlau: Streit bei Polizeikontrolle
Dessau-Roßlau () – Ein 38-Jähriger wurde am Hauptbahnhof Dessau von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vorlag, teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Der Mann war im Juli des Vorjahres zu zwei Tagen Erzwingungshaft verurteilt worden, weil er ein Bußgeld nicht gezahlt und sich nicht zur Strafverbüßung gestellt hatte.
Die Beamten nahmen bei dem Mann starken Alkoholgeruch wahr, jedoch lehnte er einen freiwilligen Alkoholtest ab.
Da er den haftabwendenden Betrag von 55 Euro nicht entrichten konnte, wurde er in das Bundespolizeirevier gebracht. Dort verhielt sich der 38-Jährige zunehmend aggressiv, leistete Widerstand und beleidigte die Beamten.
Schließlich musste er gefesselt werden, da er auch im Dienstfahrzeug weiterhin versuchte, die Beamten zu verletzen.
Eine Streife der Landespolizei wurde zur Unterstützung angefordert. Der Bereitschaftsrichter ordnete eine Blutentnahme an, nach der der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.
Die Bundespolizei erstattete Strafanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Die eingesetzten Beamten erlitten leichte Verletzungen und sind weiterhin dienstfähig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Dessau Hauptbahnhof (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Gegen den 38-Jährigen lag ein Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vor; er sollte wegen eines nicht gezahlten Bußgelds eine Erzwingungshaft antreten
- Der Mann wurde nach aggressivem Verhalten, Widerstand gegen die Beamten und Ablehnung eines freiwilligen Alkoholtests in das Bundespolizeirevier gebracht und nach Blutentnahme in eine Justizvollzugsanstalt überführt
- Strafanzeige wurde erstattet wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Körperverletzung; die Beamten erlitten leichte Verletzungen und sind dienstfähig
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- 1 Person in Dessau-Roßlau am Hauptbahnhof Dessau betroffen; 38-Jähriger wegen Erzwingungshaft mit Haftdauer von 2 Tagen (verurteilt im Juli des Vorjahres) und haftabwendender Betrag 55 Euro; Zeitraum: im Rahmen der Kontrolle am Mittwoch, Blutentnahme und anschließende Zuführung in eine Justizvollzugsanstalt
- Zielgruppe/Region: Polizeivollzug/Justiz in Sachsen-Anhalt, Einsatz Bundespolizei am Hauptbahnhof Dessau mit Unterstützung durch Landespolizei; es wurden u.a. Strafanzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Körperverletzung erstattet; Beamte erlitten leichte Verletzungen und sind weiterhin dienstfähig
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Erzwingungshaft wegen nicht gezahltem Bußgeld (Verurteilung im Juli des Vorjahres zu zwei Tagen), haftabwendender Betrag von 55 Euro konnte nicht entrichtet werden
- Person war bei der Kontrolle alkoholisiert (starker Alkoholgeruch), lehnte freiwilligen Alkoholtest ab und wurde nach Blutentnahme in eine Justizvollzugsanstalt gebracht
- Eskalation nach der Feststellung der Haft: aggressives Verhalten, Widerstand, Beleidigungen und Bedrohungen, versuchte Beamte zu verletzen, musste gefesselt werden
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Die Bundespolizei kontrollierte den Mann am Hauptbahnhof und stellte den bestehenden Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau fest und leitete die Vollstreckung ein
- Da der haftabwendende Betrag von 55 Euro nicht gezahlt werden konnte, brachten die Beamten den Mann in das Bundespolizeirevier, fixierten ihn bei weiterer Aggression und forderten Unterstützung durch die Landespolizei an
- Der Bereitschaftsrichter ordnete eine Blutentnahme an, nach der der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde; anschließend erstattete die Bundespolizei Strafanzeige gegen ihn
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