Zweifel an Regierungsbegründung für IFG-Reform

14. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Reform des Informationsfreiheitsgesetzes in
Berlin () – An der Begründung der Koalition für eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) mehren sich Zweifel.

Wegen angeblicher Sicherheitsgründe soll der Zugang zu amtlichen Informationen eingeschränkt werden – auch, um die Gefährdung für Bundesbedienstete zu reduzieren. So hatte Regierungssprecher Stefan Kornelius die Reform kürzlich erklärt.

Der „Stern“ hat alle Ministerien nach konkreten Fällen der Bedrohung von Mitarbeitern aufgrund des IFG gefragt. Kein einziges konnte einen Fall benennen. Selbst die sicherheitsrelevanten Ministerien melden Fehlanzeige. „Dem Auswärtigen Amt sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt“, teilte das Haus von Minister Johann Wadephul (CDU) mit. Auch das Entwicklungsministerium vermeldete einen Negativbescheid. Genau wie das Justizministerium. Andere Häuser erklärten, dass sie über solche Fälle „keine Statistik führen“ würden oder „man sich zu Einzelfällen nicht äußern“ würde.

Selbst im für das IFG zuständigen Bundesinnenministerium wird die Frage, ob IFG-Anfragen zu einer Gefährdung von Staatsbediensteten im Zuständigkeitsbereich von Minister Alexander Dobrindt (CSU) geführt haben, klar beantwortet: „Dem Bundesinnenministerium sind keine Fälle im Sinne der Fragenstellung bekannt.“

Zwei ehemalige Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes üben im „Stern“ deshalb nun scharfe Kritik an der vorgetragenen Begründung der Bundesregierung. Bereits heute gebe es umfangreiche Ausnahmen im IFG, wenn es um Bedienstete oder um die öffentliche Sicherheit gehe, erläutern Peter Schaar und Ulrich Kelber. Dass Gegner der Bundesrepublik an Informationen zu gelangen versuchten, seien realistische Szenarien, meint Schaar. „Sie beziehen sich aber nicht auf das IFG.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Pressekonferenz nach Koalitionsausschuss (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Alle Ministerien meldeten keine konkreten Fälle, in denen IFG-Zugriffe Sicherheitsbedienstete gefährdet hätten; dem Auswärtigen Amt sowie dem Entwicklungs- und Justizministerium waren keine entsprechenden Fälle bekannt bzw. wurden Negativmeldungen abgegeben
  • Auch das Bundesinnenministerium erklärte, dass ihm keine Fälle im Sinne der Fragestellung zur Gefährdung von Staatsbediensteten durch IFG-Anfragen im Zuständigkeitsbereich von Alexander Dobrindt bekannt seien
  • Peter Schaar und Ulrich Kelber kritisieren die von der Bundesregierung genannte Sicherheitsbegründung, da das IFG bereits heute umfangreiche Ausnahmen für Bedienstetenschutz und öffentliche Sicherheit enthalte und die genannten Risiken nicht auf das IFG bezogen seien

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Bundesbehörden/Ministerien in Deutschland; Zugang zu amtlichen Informationen soll wegen angeblicher Sicherheitsgründe eingeschränkt werden; laut Anfrage des Stern gab es in keinem Ministerium konkrete benennbare Fälle der Bedrohung von Mitarbeitern durch IFG-Anfragen (Fehlanzeige, teils keine Statistik/keine Äußerung)
  • Bundesebene, Zuständigkeitsbereich u. a. Auswärtiges Amt (keine Fälle bekannt), Entwicklungsministerium, Justizministerium und Bundesinnenministerium/Aufgabenbereich Alexander Dobrindt; keine konkrete Gefährdung in Bezug auf IFG-Anfragen nachweisbar genannt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • angebliche Sicherheitsgründe als Begründung für die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes; Einschränkung des Zugangs zu amtlichen Informationen zur Reduzierung einer Gefährdung von Bundesbediensteten
  • im Rahmen einer Anfrage an alle Ministerien wurden keine konkreten Fälle von Bedrohungen von Mitarbeitern aufgrund des IFG benannt; auch sicherheitsrelevante Ministerien meldeten Fehlanzeige
  • Hintergrund sind Kritik und Zweifel ehemaliger Informationsfreiheitsbeauftragter; es gebe bereits umfangreiche Ausnahmen im IFG für öffentliche Sicherheit und Bedienstete, mögliche Gefährdungsszenarien würden aber nicht spezifisch durch IFG-Anfragen belegt bzw. bezögen sich nicht auf das IFG

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Die Bundesregierung prüft und begründet eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes mit angeblichen Sicherheitsgründen und dem Ziel, die Gefährdung für Bundesbedienstete zu reduzieren
  • Ministerien und das zuständige Innenministerium haben auf Anfrage des Sterns mitgeteilt, dass ihnen keine konkreten Fälle einer Bedrohung von Mitarbeitern aufgrund des IFG bekannt sind
  • Die zuständigen Behörden führen offenbar keine belastbaren Statistiken zu entsprechenden Fällen bzw. äußern sich dazu nicht im Detail, da es keine benennbaren Vorfälle gibt
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