Oberverwaltungsgericht stoppt Wolfsabschuss vorerst
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Rechtsstreit um Wolf in Nordrhein-Westfalen
Münster () – Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Abschuss des Wolfs „Milan“ vorerst gestoppt. Das Gericht hat mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss die Beschwerde des Kreises Olpe gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurückgewiesen, teilte das OVG mit.
Der Kreis Olpe hatte am Samstag befristete Jagdgenehmigungen für vier Reviere erteilt und für sofort vollziehbar erklärt.
Zur Begründung hieß es, der Abschuss des Wolfs GW1896m sei erforderlich, um weitere landwirtschaftliche Schäden wie das Reißen von Nutztieren zu verhindern. Auf Antrag einer Naturschutzvereinigung stoppte das Verwaltungsgericht Arnsberg die Vollziehung einer dieser Genehmigungen am 19. Juni.
Der zuständige 16. Senat des OVG führte zur Begründung aus, der Genehmigungsbescheid weise Ermessensfehler auf.
Die Annahme des Kreises, der Wolf habe gelernt, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden, lasse sich nicht mit den vorgelegten Zahlen belegen. Zudem habe der Kreis nicht versucht, kurzfristig Informationen zur Art der Einzäunungen in den betroffenen Jagdrevieren zu erhalten.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Jägersitz (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Abschuss des Wolfs „Milan“ vorerst gestoppt; die Beschwerde des Kreises Olpe gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg wurde zurückgewiesen
- Das OVG begründete dies mit Ermessensfehlern im Genehmigungsbescheid, da die Annahme des Kreises zu überwundenen Herdenschutzmaßnahmen nicht mit vorgelegten Zahlen belegt wurde und der Kreis keine kurzfristigen Informationen zu den Einzäunungen in den betroffenen Revieren eingeholt hatte
- Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Nordrhein-Westfalen: Oberverwaltungsgericht (OVG) stoppt vorerst den Abschuss des Wolfs „Milan“; betrifft Kreis Olpe, Beschwerde des Kreises gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg wurde zurückgewiesen; Beschluss vom Dienstag, unanfechtbar
- Kreis Olpe hatte am Samstag befristete Jagdgenehmigungen für vier Reviere erteilt und sofort vollziehbar erklärt; Verwaltungsgericht Arnsberg stoppte auf Antrag einer Naturschutzvereinigung bereits am 19. Juni die Vollziehung einer dieser Genehmigungen
- Rechtswirkung: Genehmigungsbescheid mit Ermessensfehlern; vor allem unzureichende Beleglage zu überwundenen Herdenschutzmaßnahmen und fehlende kurzfristige Erkundigung zu Einzäunungsart; „vorerst“ gestoppt, keine weiteren Zahlen/Zeiträume genannt
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stoppt vorerst den Abschuss des Wolfs „Milan“ nach Zurückweisung der Beschwerde des Kreises Olpe
- Kreis Olpe erteilte befristete Jagdgenehmigungen mit Sofortvollzug, begründet mit der Verhinderung weiterer landwirtschaftlicher Schäden durch gerissene Nutztiere
- OVG sieht Ermessensfehler im Genehmigungsbescheid, weil nicht belegt sei, dass der Wolf wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen überwinden gelernt habe, und weil der Kreis kurzfristig keine Informationen zur konkreten Einzäunungsart in den betroffenen Revieren eingeholt habe
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Das Oberverwaltungsgericht NRW stoppt den Abschuss des Wolfs „Milan“ vorerst, indem es die Beschwerde des Kreises Olpe gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurückweist
- Der Kreis Olpe muss die befristeten, sofort vollziehbaren Jagdgenehmigungen nicht weiter vollziehen, weil der Genehmigungsbescheid Ermessensfehler aufweist
- Das Gericht stellt fest, dass der Kreis die angenommene Wirksamkeit fehlender wolfsabweisender Herdenschutzmaßnahmen nicht ausreichend belegt und keine kurzfristigen Informationen zu den konkreten Einzäunungen eingeholt hat
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