Bundestagsabgeordnete verzichten auf Diätenerhöhung

10. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Bundestag verzichtet auf Diätenerhöhung

() – Die Bundestagsabgeordneten verzichten in diesem Jahr auf ihre übliche Diätenerhöhung. Für den entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD stimmten am Freitag alle Fraktionen.

Eigentlich war eine Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro monatlich vorgesehen. Das 2014 vom Bundestag beschlossene Anpassungsverfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Die Höhe der monatlichen Entschädigung der Bundestagsabgeordneten orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). „In Sondersituationen können allerdings Abweichungen geboten sein, um die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sicherzustellen“, schreiben die Abgeordneten im aktuellen Gesetzentwurf.

Eine solche Sondersituation stelle die „allgemein und infolge des Kriegs im zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“ dar, heißt es zur Begründung. Obwohl die Nominallöhne in 2025 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen seien, kämen „in diesen herausfordernden Zeiten“ Belastungen auf die Bürger zu. Es sei daher das „richtige Signal“, wenn die Abgeordnetenentschädigung in diesem Jahr ausnahmsweise nicht erhöht werde. Die Linken hatten einen Verzicht auf Diätenerhöhungen während der gesamten Legislatur gefordert. Das wurde jedoch abgelehnt.

Auszahlungstechnisch soll die Diätenerhöhung im Monat Juli zunächst stattfinden, es würden also 12.330,48 Euro ausgezahlt. Der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro soll im August allerdings wieder von der aktuellen Entschädigung von 11.833,47 Euro abgezogen werden, sodass 11.336,46 Euro ausgezahlt werden. Ab September soll es dann wieder beim aktuellen Betrag von 11.833,47 Euro bleiben. Zum 1. Juli 2027 soll das Anpassungsverfahren, ausgehend von 11.833,47 Euro, wieder durchgeführt werden.

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Ebenso soll mit den fiktiven Bemessungsbeträgen für die Altersentschädigung verfahren werden. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen erhöht sich im Juli um 4,2 Prozent von 10.117,47 Euro auf 10.542,40 Euro, sinkt im August auf 9.692,54 Euro und beträgt ab September wieder 10.117,47 Euro.

Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung im Juli um 4,2 Prozent von 11.321,39 Euro auf 11.796,89 Euro, sinkt im August auf 10.845,89 Euro und beträgt ab September wieder 11.321,39 Euro. Zum 1. Juli 2027 soll in beiden Fällen die reguläre Anpassung wieder stattfinden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundestagssitzung am 10.07.2026

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundestagsabgeordnete verzichten 2026 auf Diätenerhöhung
  • Diätenerhöhung von 4,2 Prozent war ursprünglich vorgesehen, wird aber ausgesetzt
  • Auszahlung im Juli erfolgt vorübergehend mit erhöhtem Betrag, der im August wieder abgezogen wird

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Bundestagsabgeordnete betroffen, Entschädigung nicht erhöht
  • Diätenerhöhung von 4,2 Prozent geplant, aber aufgeschoben aufgrund der Wirtschafts- und Haushaltslage
  • Anpassungsverfahren zur Diätenerhöhung soll zum 1. Juli 2027 wieder durchgeführt werden

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verzicht auf Diätenerhöhung aufgrund herausfordernder Wirtschafts- und Haushaltslage
  • Signal der Solidarität mit den Bürgern in schwierigen Zeiten
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bundestagsabgeordnete verzichten auf Diätenerhöhung in 2026.
  • Diätenerhöhung wird zunächst ausgezahlt, aber im August wieder abgezogen.
  • Reguläre Anpassung der Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Juli 2027 wieder stattfinden.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH