Bundesrat beschließt Erfassung von Femiziden als Tatmotiv im Strafrecht
Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Femizide im deutschen Rechtssystem
Schwerin () – Der Bundesrat hat einem Entschließungsantrag von Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt, der vorsieht, Femizide künftig als eigenständiges Tatmotiv im Strafrecht zu erfassen. Das hat das Justiz- und Gleichstellungsministerium in Schwerin mitgeteilt.
Die Länder Hamburg und Niedersachsen hatten den Antrag unterstützt.
Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt erklärte, es sei ein wichtiger Tag für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Femizide, also Tötungen von Frauen, weil sie Frauen sind, würden nun explizit im Strafrecht benannt.
Die Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuches zu vorsätzlichen Tötungsdelikten sollen überarbeitet werden. Ziel sei es, die besondere Qualität dieses Unrechts sichtbar zu machen, was Expertinnen und Experten seit Jahren fordern.
Bernhardt betonte, Femizide seien Ausdruck von Besitzdenken, Kontrolle und patriarchalen Herrschaftsvorstellungen.
Eine Studie aus dem Jahr 2025 habe gezeigt, dass der Partnerinnenfemizid die häufigste Form sei, oft im Zusammenhang mit einer Trennung. Die strafrechtliche Bewertung solcher Taten sei bislang nicht einheitlich erfolgt, vergleichbare Fälle würden teils als Mord, teils als Totschlag eingeordnet.
Dies müsse im neuen Gesetzentwurf berücksichtigt werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026 |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
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- Femizide werden als eigenständiges Tatmotiv im Strafrecht erfasst.
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