CSU-Landesgruppe erwartet Einigung bei Wahlrechtsreform
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik in Berlin: Wahlrechtsreform im Fokus
Berlin () – CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann erwartet noch in dieser Legislaturperiode eine Reform des Wahlrechts. Das gute Miteinander der Koalition in den vergangenen Wochen mache ihn zuversichtlich, dass man noch zu einem neuen Wahlrecht kommen werde, sagte er dem „Focus“.
Zuletzt hatte es geheißen, die SPD mache eine Reform des Wahlrechts von einer Anpassung der Schuldenbremse abhängig. Diese Koppelung scheint nun allerdings vom Tisch zu sein. Hoffmann sagte, er habe das feste Vertrauen in den Koalitionspartner, dass keine Koppelung des Wahlrechts an andere Maßnahmen stattfinde.
Der CSU-Politiker stellte sich gegen die Forderung der SPD, Geschlechterparität ins Wahlrecht zu schreiben. Im Koalitionsvertrag habe man vereinbart, das Thema Parität zu prüfen, sagte Hoffmann. Das sei erfolgt. Es habe sich seiner Ansicht nach aber gezeigt, dass damit beträchtliche rechtliche Risiken verbunden wären. Er persönlich glaube nicht, dass die Parität verfassungsrechtlich umgesetzt werden könne.
Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle „eine Wahlrechtskommission einsetzen, die die Wahlrechtsreform 2023 evaluieren und im Jahr 2025 Vorschläge unterbreiten soll, wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann“. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren solle dann unverzüglich eingeleitet werden. „Dabei soll auch geprüft werden, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann und ob Menschen ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen sollten.“
Startpunkt der Debatten über Wahlrechtsreformen war 2011 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem damals gültigen Wahlrecht. Damals wurden Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil an Zweitstimmen zustehen, zunächst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen errungenen Direktmandaten aufgefüllt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate errang, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden, zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein (Überhangmandate). Das Verfassungsgericht bemängelte daran, dass zusätzliche Stimmen für eine Partei so mitunter zu weniger Sitzen für diese Partei führen konnten.
2011 wurden daher zusätzlich Ausgleichsmandate eingeführt: Sie sollten dafür sorgen, dass die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen Partei entsprachen. Dies führte zu einem deutlichen Anwachsen des Bundestages und einer Stärkung kleinerer Parteien. Eine kleinere Reform 2020 hatte schließlich zur Folge, dass nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor allem die CSU profitieren.
Die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestätigte Reform der Ampelkoalition sah zuletzt vor, dass es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmäßig Sitze. Im Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien. Ein Nachteil der Reform ist, dass manche Wahlkreise nun nicht mehr im Bundestag vertreten sind. 23 der Erststimmensieger waren von der Regelung dieses Mal betroffen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stimmzettel zur Bundestagswahl 2025 (Archiv) |
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