Expertenkommission legt zwei Reformmodelle für Schuldenbremse vor

6. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaftliche Herausforderungen in Berlin: Schuldenregel-Reform

() – Die Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenregel kann sich offenbar auf kein gemeinsames Reformkonzept für die Schuldenbremse einigen. Das berichtet die FAZ. Das Gremium, das aus Politikern und Wissenschaftlern besteht, wird der Regierung demnach stattdessen zwei Alternativmodelle vorlegen.

Das erste Konzept würde die Bundesregierung nach einer Grundgesetzänderung dauerhaft zu größerer Sparsamkeit zwingen. Der zweite Vorschlag lässt einen größeren Spielraum für öffentliche Investitionen. Da keine Einigung erzielt werden konnte, würden diese beiden Elemente auf der abschließenden Sitzung des Gremiums an diesem Mittwoch im Ministerium besprochen, schreibt die FAZ unter Berufung auf Kreise der Kommission. Offiziell übergeben werden soll der Bericht zur „atmenden Schuldenbremse“ nächste Woche.

Beide Vorschläge haben nach Informationen der Zeitung eine Gemeinsamkeit: Sie definieren ein „strukturelles Haushaltsdefizit“, das im Grundgesetz verankert werden soll. Das strukturelle Defizit bezeichnet eine jährliche Neuverschuldung, die um konjunkturelle Schwankungen bereinigt ist. Laut aktueller Schuldenregel darf dieses Defizit für den Bund 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. In den beiden Vorschlägen der Kommission werden unterschiedlich großzügige Werte für dieses strukturelle Defizit vorgesehen.

Der Hauptunterschied zwischen den beiden Vorschlägen besteht aber darin, wie mit den Schulden als Ganzes umgegangen werden soll – müssen sie zwingend jedes Jahr Stück für Stück im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung kleiner werden oder nicht? Der strengere Vorschlag sieht dies dem Vernehmen nach vor.

Aktuell beträgt die Schuldenquote, also die Schulden im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, in 63,5 Prozent. Wegen der aktuellen hohen Sonderschulden für Verteidigung und Infrastruktur werde diese Quote perspektivisch in Richtung 80 Prozent steigen. Mit einer strengeren Schuldenregel könnte diese Quote wieder schrittweise zurückgeführt werden. Allerdings würde durch die Vorgabe, die Schuldenquote kontinuierlich zu reduzieren, der Spielraum für die jährliche Neuverschuldung entsprechend klein ausfallen. Die Kritiker dieses Vorschlags in der Kommission befürchten, dass dann zu wenig Geld für Investitionen in Straßen und andere öffentliche Bereiche zur Verfügung stehen wird. Daher befürworteten sie eine großzügigere Variante.

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Ihre Lösung setzt darauf, dass die Schuldenquote mit der Zeit automatisch sinkt, wenn das Wirtschaftswachstum dank der zusätzlichen Investitionen nur hoch genug ausfällt – also das Bruttoinlandsprodukt stärker wächst als die Schulden. Starke öffentliche Investitionen werden von den Fürsprechern dieser Variante als wichtige Voraussetzung für das Wachstum in Deutschland gesehen. Dem hält das andere Lager entgegen, dass diese Hoffnung nicht aufgehen könne. Bei diesem Weg sei kein Abbau des Schuldenstands sichergestellt, wie es das EU-Recht vorschreibe, wenn die Schuldenquote mehr als 60 Prozent betrage. Deutschland würde sich damit nicht mehr der Obergrenze zum Schutz des Euro annähern – selbst wenn keine weitere Krise mit neuen Notlagenkrediten gebe werde, wogegen alle Erfahrungen sprächen.

Die fünfzehnköpfige Expertenkommission wurde von drei Politikern der Regierungsparteien geführt, der prominenteste Kopf ist der SPD-Politiker Stephan Weil, der frühere niedersächsische Ministerpräsident. Für die CDU sitzt der ehemalige Finanzminister desselben Landes in dem Gremium, Reinhold Hilbers, für die CSU der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Stefan Müller.

Weder unter diesen Politikern noch unter den Wissenschaftlern, die unterschiedlichen Lagern zuzuordnen sind, entstand in dem monatelangen Prozess Einigkeit, Kompromissversuche scheiterten. Zu groß scheinen die Differenzen zwischen dem Unionslager, das auf einen restriktiven Kurs pocht, und der SPD, die größere Verschuldungsspielräume für essenziell hält. Vor allem die CDU stehe öffentlich unter Druck, nachdem Friedrich Merz als Kanzlerkandidat höhere Schulden ausgeschlossen hatte, dann aber noch vor seiner Wahl im Bundestag das 500 Milliarden Euro umfassende Sondervermögen für Infrastruktur durchgesetzt hatte.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Schuldenuhr (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Expertenkommission kann sich nicht auf ein gemeinsames Reformkonzept zur Schuldenbremse einigen.
  • Zwei Alternativmodelle werden der Regierung vorgelegt: eines mit strikterer Sparsamkeit, das andere mit mehr Spielraum für Investitionen.
  • Beide Vorschläge definieren ein strukturelles Haushaltsdefizit, das im Grundgesetz verankert werden soll.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft die Bundesregierung und öffentliche Investitionen
  • Schuldenquote in Deutschland aktuell 63,5%, prognostiziert auf 80%
  • Einigung auf zwei Alternativmodelle zur Schuldenbremse nächste Woche zu erwarten

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Uneinigkeit innerhalb der Expertenkommission zur Schuldenregel.
  • Unterschiedliche Ansichten über den Umgang mit Neuverschuldung und Schuldenabbau.
  • Politischer Druck auf die CDU nach widersprüchlichen Positionen bezüglich Schulden und Investitionen.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Expertenkommission wird zwei Alternativmodelle zur Schuldenbremse vorstellen
  • Bericht zur "atmenden Schuldenbremse" wird nächste Woche übergeben
  • Geplante Definition eines strukturellen Haushaltsdefizits im Grundgesetz
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