Bundesregierung erwägt trotz Gutachten keinen AfD-Verbotsantrag
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Politik in Berlin: AfD und Verbotsthema
Berlin () – Die Bundesregierung sieht trotz des jüngst vorgestellten Gutachtens zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der AfD derzeit keinen Anlass, einen eigenen Verbotsantrag gegen die Partei zu prüfen. „Uns interessiert natürlich grundsätzlich ziemlich viel, was in diesem Land passiert“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am Freitag auf Anfrage der , ob das Gutachten die Bundesregierung beschäftige. „Aber es ändert jetzt nichts an unserer grundsätzlichen Einschätzung.“
Anstatt eines Parteienverbotes wolle die Regierung die Probleme und Herausforderungen des Landes lösen und zeigen, dass die demokratische Mitte die notwendigen Entscheidungen treffen könne. Dies solle die Menschen überzeugen, ihre Wahlentscheidung zugunsten der „demokratischen Mitte“ zu treffen.
Am Vortag hatte die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) unter großem Medieninteresse ein ausführliche Rechtsgutachten vorgestellt, dass die Verfassungswidrigkeit der AfD angeblich nachweisen soll. Unmittelbar danach hatte es aus allen anderen im Bundestag vertretenden Parteien Rufe gegeben, einen Anlauf für ein AfD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht zu nehmen. Neben der Bundesregierung können auch Bundesrat oder Bundestag einen solchen Antrag stellen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Vorstellung des Gutachtens zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD am 25.06.2026 |
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- Bundesregierung prüft keinen Verbotsantrag gegen die AfD
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