Niedersachsen plant Gesetz zur Psychosozialen Notfallversorgung
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Psychosoziale Unterstützung in Niedersachsen stärken
Hannover () – Die Niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab den Entwurf für ein Niedersächsisches PSNV-Gesetz zur Verbandsbeteiligung frei, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Ziel ist es, die Unterstützung für Betroffene und Einsatzkräfte nach belastenden Ereignissen flächendeckend und verlässlich zu regeln.
Bislang ist die PSNV in Niedersachsen vor allem bei Großeinsätzen wie Anschlägen oder Katastrophen gesetzlich verankert. Im täglichen Einsatzgeschehen, etwa nach Verkehrsunfällen oder plötzlichen Todesfällen, besteht nach Angaben der Landesregierung jedoch eine Regelungslücke.
Diese soll mit dem neuen Gesetz geschlossen werden, um auch in diesen Fällen eine zeitnahe psychosoziale Unterstützung zu ermöglichen und Traumafolgestörungen vorzubeugen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem einheitliche Alarmierungsstrukturen, ein zentrales Aus- und Fortbildungsangebot für Führungskräfte sowie verbindliche Dokumentationspflichten zur Qualitätssicherung vor. Zudem sollen Freistellungsansprüche für ehrenamtliche PSNV-Kräfte eingeführt werden.
Innenministerin Daniela Behrens betonte, dass die Unterstützung der Einsatzkräfte, die anderen in Extremsituationen helfen, ein besonderes Anliegen sei.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Klinik für Psychiatrie (Archiv) |
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- Niedersächsische Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) auf den Weg.
- Regelungslücke bei PSNV für tägliche Einsatzszenarien wie Verkehrsunfälle soll geschlossen werden.
- Einführung einheitlicher Alarmierungsstrukturen und verbindlicher Dokumentationspflichten sowie Freistellungsansprüche für ehrenamtliche PSNV-Kräfte.
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- Betroffene: Personen nach belastenden Ereignissen (z.B. Verkehrsunfälle, plötzliche Todesfälle) und Einsatzkräfte
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- Ziel: Flächendeckende und verlässliche psychosoziale Unterstützung, Schließung von Regelungslücken, zeitnahe Hilfe, Prävention von Traumafolgestörungen
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