Landkreise für Streichung der 100.000-Euro-Grenze für Pflegeheime
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Debatte über Pflegekosten in Deutschland
Berlin () – Der Deutsche Landkreistag unterstützt die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), Kinder früher für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern heranzuziehen.
Präsident Achim Brötel (CDU) sagte der „Rheinischen Post“: „Wir unterstützen die Forderung, die Schonbeträge zu senken, nachdrücklich. Im Grunde ist das überfällig.“ Seit 2020 würden Kinder pflegebedürftiger Eltern grundsätzlich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Unterhalt herangezogen. Diese Grenze sei eindeutig zu hoch, so Brötel.
Zur Begründung sagte er: „Der Sozialstaat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Es gibt aber keine sachliche Begründung dafür, privates Vermögen und damit letztlich Erwartungen von Erben auf Kosten der Allgemeinheit zu schonen.“ Er mahnte, man könne sich das einfach nicht mehr leisten. Deshalb wäre eine Absenkung nicht nur gerecht, sondern würde auch die kommunalen Sozialhilfeträger entlasten.
Zugleich forderte der Präsident neue Regeln für Schenkungen. Ebenso richtig wäre es, hohe Vermögen von Pflegebedürftigen selbst heranzuziehen. Die Sozialämter beobachteten immer häufiger, dass Eltern Vermögen, insbesondere Immobilien, auf ihre Kinder übertragen, damit der Sozialhilfeträger im Falle einer späteren Pflegebedürftigkeit der Eltern darauf nicht zugreifen könne. Auch hier brauche man dringend die Unterstützung des Gesetzgebers.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Unterstützung des Deutschen Landkreistags für frühere Heranziehung von Kindern zu Pflegeheimkosten
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- Unterstützung der Pläne von Bundesgesundheitsministerin zur Heranziehung von Kindern für Pflegeheimkosten
- Hohe Einkommensgrenze von 100.000 Euro für die Unterhaltspflicht wird als zu hoch angesehen
- Notwendigkeit, privates Vermögen zur Sicherstellung der Finanzierung der Pflege heranzuziehen
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