Jede vierte Frau erleidet Gewalt: Landtag berät Gewalthilfegesetz

9. Juni 2026

Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Initiativen gegen Gewalt in Bayern

() – Bayerns Sozialministerin und Frauenbeauftragte Ulrike Scharf hat die hohe Zahl von Gewaltbetroffenen betont. „Jede vierte Frau erleidet Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Partner. Hinter diesen Zahlen stehen Leben“, teilte Scharf am Dienstag mit.

Anlass ist die erste Lesung des Gesetzesentwurfs zur Umsetzung des bundesweiten Gewalthilfegesetzes im Bayerischen Landtag.

Gemäß dem Bundesgesetz tragen ab dem 1. Januar 2027 die Länder die Finanzierung der Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen. Bisher lag diese Verantwortung hauptsächlich bei den Kommunen.

Zudem hat jede Frau, der Gewalt widerfahren ist, ab 2032 einen deutschlandweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Für den Erhalt des Schutzsystems sind im Jahr 2027 67 Millionen Euro eingeplant.

Die Gesetzesvorlage soll nach der Beratung im Sozialausschuss noch vor der Sommerpause nach einer zweiten Lesung vom Landtag beschlossen werden.

Parallel erarbeitet das Sozialministerium die Ausführungsverordnung. Für den 29. Juli ist ein digitaler Runder Tisch geplant, um die Fachpraxis über die anstehenden Änderungen zu informieren.

Scharf betonte: „Mein großes Anliegen ist Planungssicherheit. Dafür stellen wir als Freistaat ab 2027 die Finanzierung sicher.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bayerischer Landtag (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Ab 1. Januar 2027 tragen die Länder die Finanzierung der Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen.
  • Ab 2032 haben Frauen, die Gewalt erlitten haben, einen deutschlandweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.
  • Für 2027 sind 67 Millionen Euro zur Erhaltung des Schutzsystems eingeplant.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Frauen, jede vierte Frau erleidet Gewalt durch Partner
  • Finanzierung der Frauenschutzeinrichtungen ab 1. Januar 2027, 67 Millionen Euro eingeplant
  • Deutschlandweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für betroffene Frauen ab 2032

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Hohe Zahl von Gewaltbetroffenen, insbesondere bei Frauen
  • Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
  • Finanzierungsverlagerung von Kommunen auf Länder ab 2027

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Finanzierung der Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen ab 2027 durch die Länder
  • Deutschlandweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen ab 2032
  • Digitaler Runder Tisch am 29. Juli zur Information der Fachpraxis über Änderungen
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