DGB fordert Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Rentenreform und betriebliche Altersvorsorge in Deutschland
Berlin () – Im Zuge der geplanten Rentenreform schlägt der Deutsche Gewerkschaftsbund als zusätzliche Altersversorgung eine verpflichtende Betriebsrente vor, in die die Arbeitgeber einzahlen sollten.
Der DGB sei dafür, „dass es eine verpflichtende betriebliche Alterssicherung für alle gibt, und zwar mit uns als Tarifvertragsparteien“, sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland„. Diese Alterssicherung müsse zusätzlich sein und von den Arbeitgebern mindestens mitfinanziert werden.
Fahimi zufolge verfügen rund 20 Millionen Beschäftigte in diesem Land nicht über eine betriebliche Altersvorsorge – in der Regel, weil sie in Betrieben ohne Tarifbindung beschäftigt seien. „Wir stehen als Gewerkschaften bereit, das kollektiv für alle Beschäftigten zu regeln, und zwar auf der Basis von Tarifverträgen. Und bei jenen Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, wäre denkbar, die Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen niederschwellig in die bestehenden Modelle aufzunehmen“, sagte sie dem RND.
Konkrete Eckpunkte kündigte Fahimi für Ende des Monats an. Sie ließ noch offen, wer genau für die Altersvorsorge bezahlen soll. Klar ist aber, dass die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden sollen. „Die betriebliche Altersvorsorge darf nicht einseitig zulasten der Arbeitnehmer gehen. Deswegen würde es auch nichts nützen, die Beschäftigten dazu einseitig zu verpflichten und sie in die Arme der Versicherungswirtschaft zu treiben“, sagte Fahimi.
Fahimi nahm den zu erwartenden Protest vor dem Hintergrund der angespannten Finanz- und Wirtschaftslage gleich vorweg. „Ich kann mir vorstellen, dass da der Aufschrei groß sein wird und die Kritik kommt, dass noch mehr Beiträge fällig werden“, sagte sie dem RND. Aber in den meisten Ländern Europas liege der verpflichtende Rentenbeitragssatz bei 20 Prozent oder mehr und damit deutlich über unseren Sätzen. „Oft ist der Arbeitgeberanteil dabei sogar höher als das, was die Arbeitnehmer zahlen. Ganz irrsinnig kann dieser Ansatz also nicht sein“, sagte die DGB-Chefin.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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