Betrunkener Autofahrer in Böhl-Iggelheim gestoppt
Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Betrunkener Autofahrer in Böhl-Iggelheim
Böhl-Iggelheim () – Die Polizei hat am Mittwochabend einen betrunkenen Autofahrer in Böhl-Iggelheim aus dem Verkehr gezogen. Wie die Polizeiinspektion Schifferstadt am Donnerstag mitteilte, war der 64-jährige Fahrer gegen 23 Uhr auf der L454 von Schifferstadt in Richtung Böhl-Iggelheim unterwegs, als er durch seine auffällige Fahrweise anderen Verkehrsteilnehmern ins Auge fiel.
Die Beamten konnten den Mann schließlich an seiner Wohnanschrift antreffen.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 1,4 Promille. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Fahrer nach der Fahrt noch Alkohol getrunken hatte, ordneten die Polizisten zwei zeitlich versetzte Blutproben an.
Der Führerschein des 64-Jährigen wurde sichergestellt.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Auto der Bundespolizei (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- 64-jähriger Autofahrer in Böhl-Iggelheim mit fast 1,4 Promille angehalten
- Zwei zeitlich versetzte Blutproben angeordnet
- Führerschein des Fahrers sichergestellt, Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- 64-jähriger Autofahrer
- Böhl-Iggelheim, L454
- Atemalkoholtest fast 1,4 Promille, Führerschein sichergestellt, Strafverfahren eingeleitet
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Betrunkener Fahrer mit fast 1,4 Promille
- Auffällige Fahrweise führte zur Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer
- Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Sicherstellung des Führerscheins des 64-Jährigen
- Anordnung von zwei zeitlich versetzten Blutproben
- Einleitung eines Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr

