FDP begrüßt geplante Flexibilisierung bei Entsorgung tierischer Nebenprodukte

4. Februar 2026

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Gesetzesänderung zur Tierabfallentsorgung in BW

() – Die FDP-Landtagsfraktion in hat die geplante Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes als überfälligen Schritt bezeichnet. Das teilte der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Georg Heitlinger, in Stuttgart mit.

Heitlinger zeigte sich erfreut, dass Stadt- und Landkreise sowie deren Zweckverbände künftig wählen können, ob sie für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte eine Gebühr erheben oder ein privatrechtliches Entgelt verlangen.

Bisher war nur die Gebührenerhebung möglich.

Die Verantwortlichen vor Ort müssten flexibel entscheiden können, da sie am besten wüssten, welche Abrechnungsform im Einzelfall zweckmäßiger und kostengünstiger sei, so der FDP-Politiker. Die Änderung war am Mittwoch Gegenstand der zweiten Beratung im Landtag.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: FDP-Logo (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Stadt- und Landkreise sowie deren Zweckverbände betroffen
  • Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
  • Flexibilität bei der Wahl zwischen Gebühr oder privatrechtlichem Entgelt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • geplante Gesetzesänderung zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
  • Möglichkeit für Kommunen, zwischen Gebühr und privatrechtlichem Entgelt zu wählen
  • Flexibilität für lokale Behörden zur Anpassung an spezifische Gegebenheiten

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Erlaubt Stadt- und Landkreisen, für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte Gebühren oder privatrechtliche Entgelte zu erheben.
  • Zielt darauf ab, Flexibilität für lokale Entscheidungsfindung zu schaffen.
  • Änderung des Gesetzes wurde im Landtag beraten.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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