Thüringer Landtag plant Anhörung zu AfD-Verbotsverfahren

29. Januar 2026

Regional - Thüringen - aktuelle Fakten und Einordnung

Thüringen: Diskussion um AfD-Verbotsverfahren

() – Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat eine öffentliche Anhörung zur möglichen Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD beschlossen. Das teilte die Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion, Katharina König-Preuß, mit.

Der Schritt erfolgte weniger als 48 Stunden nach einem umstrittenen Auftritt des rechtsextremen Ideologen Martin Sellner im Thüringer Landtag.

Die Fraktion Die Linke sieht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren seit langem als gegeben. Ein entsprechender Antrag liege dem Parlament bereits seit etwa 250 Tagen vor.

König-Preuß erklärte, die AfD vertrete ein völkisch-ethnisches Volksverständnis und pflege bewusste Nähe zu extrem rechten Netzwerken. Konzepte wie die sogenannte ‚Remigration‘ seien laut Bundesverwaltungsgericht verfassungsfeindlich und im Wahlprogramm der Partei zu finden.

Bis zur nächsten Ausschuss-Sitzung im März 2026 sollen die Experten für die Anhörung ausgewählt werden.

Die Linke hat dazu bereits eine Liste mit Verfassungsrechtlern vorgelegt. Ziel sei es, den Weg für einen möglichen Antrag beim Bundesverfassungsgericht in zu prüfen.

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Bildhinweis: Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft die AfD, die Linksfraktion und den Thüringer Landtag
  • mögliche Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens in Thüringen, Antrag seit etwa 250 Tagen
  • Expertenauswahl bis März 2026 für öffentliche Anhörung

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Umstrittener Auftritt von Martin Sellner im Thüringer Landtag
  • Langer Antragsprozess der Linksfraktion zur Einleitung eines Verbotsverfahrens
  • Verfassungswidrige Inhalte im Wahlprogramm der AfD, wie das Konzept der 'Remigration'

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Öffentliche Anhörung zur möglichen Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD beschlossen
  • Experten für die Anhörung sollen bis zur nächsten Ausschuss-Sitzung im März 2026 ausgewählt werden
  • Ziel: Prüfung des Wegs für einen möglichen Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH