Rufe nach Abschaffung des Jugendstrafrechts für Volljährige
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Strafrecht in Berlin
Berlin () – Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day fordern mehrere Landesjustizminister eine Kehrtwende beim Umgang mit jungen Straftätern. Für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren soll demnach künftig grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht gelten – nicht mehr das aktuell häufig angewandte Jugendstrafrecht, das mildere Sanktionen vorsieht, berichtet die „Welt am Sonntag“.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) plädiere „für die regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Volljährige“. Das Jugendstrafrecht solle in diesen Konstellationen nur noch ausnahmsweise in besonders begründeten Fällen zur Anwendung kommen. Der Gesetzgeber unterstelle Volljährigen die volle Geschäftsfähigkeit, so Badenberg. Außerdem könnten sie durch die Ausübung ihres Wahlrechts über die Zusammensetzung eines Parlaments mitentscheiden. Dass bei volljährigen Tätern unter 21 gerade in Fällen schwerer Kriminalität dennoch in der Regel das Jugendstrafrecht angewendet werde, halte sie für überholt.
Badenberg kündigte eine Bundesratsinitiative an, die mehrere Rechtsänderungen umfassen soll. Teil des Vorstoßes ist eine Reform der Regeln für heranwachsende Straftäter im Jugendgerichtsgesetz. Daneben will die Justizsenatorin das Verbreiten von IS-Propaganda schärfer bestrafen. Zudem sollen bei Staatsschutzdelikten künftig die Staatsschutzkammern der Landgerichte zuständig sein, auch wenn Beschuldigte Jugendliche oder Heranwachsende sind.
Auch Sachsens Justizministerin Constanze Geiert fordert eine „Umkehr“ der bisherigen Praxis im Jugendstrafrecht. Der Fall mache deutlich, dass man beim Jugendstrafrecht dringend handeln müsse, sagte die CDU-Politikerin der „Welt am Sonntag“. Die derzeitigen Regelungen würden der Realität schwerer Gewalttaten junger Täter häufig nicht mehr gerecht.
Zwar bleibe der Erziehungsgedanke beim Umgang mit jungen Straftätern „richtig und wichtig“, sagte Geiert. Er dürfe aber nicht dazu führen, dass notwendige und konsequente Reaktionen des Rechtsstaats ausbleiben oder unnötig bürokratisch erschwert werden. Für Heranwachsende solle künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten. Jugendstrafrecht müsse in diesen Fällen hingegen die begründungsbedürftige Ausnahme sein – nicht der Regelfall.
Vorschläge, nur bei sogenannten Gefährdern Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, lehnte Geiert ab. Aus ihrer Sicht wäre eine grundsätzliche Reform im Jugendstrafrecht nachhaltiger, die sich nicht nur auf die sogenannten Gefährder bezieht. Der Begriff „Gefährder“ sei zum einen bislang nicht im Strafgesetzbuch angelegt. Zum anderen sehe man generell einen strukturellen Anstieg von schwerer Jugendkriminalität, auf den der Gesetzgeber im Strafrecht eine Antwort finden müsse.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justizzentrum (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren sollen künftig grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden; Jugendstrafrecht soll nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen angewandt werden
- Justizsenatorin Felor Badenberg kündigt eine Bundesratsinitiative an mit Reform des Jugendgerichtsgesetzes, schärferen Strafen für das Verbreiten von IS-Propaganda und Zuständigkeit der Staatsschutzkammern der Landgerichte bei Staatsschutzdelikten auch bei Jugendlichen und Heranwachsenden
- Sachsens Justizministerin Constanze Geiert fordert eine Umkehr der bisherigen Praxis, lehnt eine reine Ausrichtung auf „Gefährder“ ab und betont eine grundsätzliche Reform wegen strukturellem Anstieg schwerer Jugendkriminalität
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen: Heranwachsende Straftäter zwischen 18 und 20 Jahren; Zieländerung in Berlin und Sachsen hin zu künftig grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht statt Jugendstrafrecht, Jugendstrafrecht nur noch als ausnahmsweise begründungsbedürftige Ausnahme; Anlass: Anschlag beim Berliner Christopher Street Day
- Betroffen: IS-Propaganda sowie Staatsschutzdelikte; geplant schärfere Bestrafung von IS-Propaganda und Zuständigkeit der Staatsschutzkammern der Landgerichte auch wenn Beschuldigte Jugendliche oder Heranwachsende sind; Vorstoß als Bundesratsinitiative aus Berlin
- Zeit-/Zahlenrahmen: keine konkreten Fristen oder Zeiträume genannt; Ziel ist eine Kehrtwende bzw. Reform der Regeln im Jugendgerichtsgesetz (Grundsatz Erwachsenenstrafrecht für 18-20-Jährige als künftige Praxis)
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day als konkreter Anlass; daraus abgeleiteter Hinweis auf schwere Gewalttaten junger Täter und Versagen der bisherigen Praxis im Jugendstrafrecht
- Hintergrund ist die häufige Anwendung von Jugendstrafrecht bei 18- bis 20-Jährigen wegen milderer Sanktionen; politischer Auslöser für eine Neuausrichtung hin zu grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht für Heranwachsende
- Forderung nach Gesetzesänderungen wie Reform des Jugendgerichtsgesetzes, schärfere Strafen für Verbreiten von IS-Propaganda sowie Zuständigkeit der Staatsschutzkammern der Landgerichte bei Staatsschutzdelikten auch bei Jugendlichen/Heranwachsenden
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Badenberg kündigt eine Bundesratsinitiative an, die eine Reform der Regeln für heranwachsende Straftäter im Jugendgerichtsgesetz vorsieht, sodass für 18- bis 20-Jährige künftig grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht gelten soll
- Geordert wird außerdem, das Verbreiten von IS-Propaganda schärfer zu bestrafen und bei Staatsschutzdelikten die Staatsschutzkammern der Landgerichte zuständig zu machen, auch wenn Beschuldigte Jugendliche oder Heranwachsende sind
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