CSU-Rentenexperte warnt vor Beibehaltung der Rente mit 63
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Rentenreform in Berlin
Berlin () – Der CSU-Politiker Florian Dorn warnt davor, die „Rente mit 63“ entgegen der Empfehlung der Rentenkommission beizubehalten. „Die Abschaffung dieses Privilegs ist ein zentraler Baustein der Gesamtreform zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung“, sagte Dorn, der einer von drei Bundestagsabgeordneten in der Rentenkommission war, dem „Handelsblatt“.
„Wer die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte beibehalten möchte, setzt damit die Grundlage für die Gesamtreform und damit die Stabilisierung der gesetzlichen Rente aufs Spiel“, warnte er. Das Privileg der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte koste die Solidargemeinschaft, also die Beitrags- und Steuerzahler, jährlich mehrere Milliarden Euro, fügte Dorn hinzu. Wenn es beibehalten werde, gehe dies auf Kosten der Generationengerechtigkeit, auf Kosten einer höheren Beitragssatzentwicklung und auf Kosten der Stabilisierung der gesetzlichen Rentenentwicklung.
Ohnehin habe die Alterssicherungskommission nicht die komplette Abschaffung empfohlen, sondern wolle sie zielgenauer machen. „Statt der teuren Gießkanne soll sie nur denjenigen rentennahen Menschen geöffnet werden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im eigenen Berufsfeld arbeiten können.“ Darüber hinaus solle es auch künftig möglich sein, ab dem 64. Lebensjahr mit Abschlägen in Rente zu gehen. „Dabei kann jeder für sich entscheiden, ob die langjährigen eigenen Beiträge und gesammelten Rentenanwartschaften ausreichen, um früher in Rente zu gehen“, sagte Dorn. Die Abschläge würden so berechnet, dass sie weitgehend nicht auf Kosten Dritter gehen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Florian Dorn (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Florian Dorn warnt davor, die abschlagsfreie „Rente mit 63“ entgegen der Empfehlung der Rentenkommission beizubehalten, da die Abschaffung als zentraler Baustein zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenfinanzierung gilt
- Dorn beziffert die Kosten des Privilegs auf jährlich mehrere Milliarden Euro zulasten von Beitrags- und Steuerzahlern und sieht bei Beibehaltung negative Effekte für Generationengerechtigkeit, Beitragssatzentwicklung und Stabilisierung der Rentenentwicklung
- Die Alterssicherungskommission habe statt kompletter Abschaffung eine zielgenauere Regelung vorgeschlagen, wobei die Rente für rentennahe Menschen mit gesundheitlicher Einschränkung geöffnet werden und ein Renteneintritt ab 64 weiterhin mit Abschlägen möglich bleiben solle
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen: CSU-Politiker Florian Dorn sowie Beitrags- und Steuerzahler als Solidargemeinschaft, weil er warnt, dass die „Rente mit 63“ entgegen Empfehlung der Rentenkommission beibehalten würde; Region: Deutschland (gesetzliche Rentenversicherung)
- Zeitrahmen/Zahlen: jährliche Kosten „mehrere Milliarden Euro“ für die Solidargemeinschaft; Bezug zur „Gesamtreform“ zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung (keine konkreten Umsetzungsfristen im Text)
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Abschaffung der Rente mit 63 als Teil einer Gesamtreform zur Stabilisierung und Sicherung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
- Abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte belastet laut Dorn jährlich mehrere Milliarden Euro die Solidargemeinschaft und verschlechtert damit Generationengerechtigkeit sowie die Entwicklung von Beitragssätzen und Stabilität der Rentenentwicklung
- Empfehlungskontext der Rentenkommission/Alterssicherungskommission: keine komplette Abschaffung, sondern zielgenauere Ausgestaltung für rentennahe Menschen mit gesundheitlicher Einschränkung; weiterhin Eintritt in Rente ab 64 mit Abschlägen zur individuellen Entscheidung ohne Kostenverlagerung auf Dritte
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Die Rentenkommission bzw. die beteiligten Gremien sollen die „Rente mit 63“ nicht beibehalten, sondern im Rahmen einer Gesamtreform abschaffen bzw. zielgenauer gestalten
- Die Abschaffung soll laut Empfehlung so erfolgen, dass die frühere, abschlagsfreie Rente nur rentennahen Menschen aus gesundheitlichen Gründen geöffnet wird, die nicht mehr im Berufsfeld arbeiten können
- Zudem soll es künftig weiterhin möglich bleiben, ab dem 64. Lebensjahr in Rente zu gehen, wobei die Abschläge nach Wahl der betroffenen Person und deren Voraussetzungen berechnet werden sollen
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