Kommunalwahlen: Behrens verteidigt Nicht-Zulassung von AfD-Bewerbern
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Entscheidungen zu Kommunalwahlen in Hannover
Hannover () – Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat die Entscheidung von vier lokalen Wahlausschüssen verteidigt, die in der zurückliegenden Woche jeweils einen AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen am 13. September ausgeschlossen haben.
„Die Wahlausschüsse betrachten die jeweilige Person und die konkreten Erkenntnisse zu ihr. Dabei spielen öffentliche Äußerungen, politische Aktivitäten und weitere Informationen eine Rolle“, sagte Behrens der „Welt“. „Wir tun gut daran, diesen Gremien zu vertrauen. Sie haben ihre Aufgabe in der Vergangenheit gut bewältigt.“
Die sozialdemokratische Politikerin wies Vorwürfe zurück, die rot-grüne Landesregierung habe die niedersächsische Wahlordnung im April gezielt verschärft, um Ausschlüsse von AfD-Politikern zu erleichtern. „Eine Verschärfung hat nicht stattgefunden.“ Die Landesregierung habe lediglich bereits bestehende Regeln konkretisiert. „Bewerber für das Amt eines Landrats oder Bürgermeisters, und allein um die geht es, mussten schon immer auf ihre Verfassungstreue überprüft werden“, sagte Behrens. Derzeit hätten es die Wahlausschüsse häufiger als früher mit Bewerbern einer Partei zu tun, die vom niedersächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. „Wenn deren Mitglieder für Ämter kandidieren, die dem Beamtenrecht unterliegen, müssen die kommunalen Wahlausschüsse genau hinschauen können. Deshalb haben wir es diesen Gremien ermöglicht, auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in ihre Prüfung einzubeziehen.“
Behrens verwies in diesem Zusammenhang auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Darin sei die Einschätzung der AfD als gesichert rechtsextremistisch „sehr deutlich nachvollzogen“ worden. „Die AfD geht dagegen vor, nun müssen wir die weitere gerichtliche Entwicklung abwarten. So lange ist die Partei als gesichert rechtsextremistisch zu bezeichnen und entsprechend zu behandeln. Das ist die Rechtslage“, so die Innenministerin.
In den Städten Wilhelmshaven und Herzberg waren in dieser Woche die AfD-Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nicht zur Kommunalwahl zugelassen worden. In den Kreisen Friesland und Lüneburg schlossen die örtlichen Wahlausschüsse die Landrats-Kandidaten der AfD aus.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wahllokal (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Innenministerin Daniela Behrens verteidigte Ausschlüsse von vier lokalen Wahlausschüssen, die jeweils einen AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen am 13. September ausschlossen, mit der Begründung, die Gremien prüften Person und konkrete Erkenntnisse (u. a. öffentliche Äußerungen, politische Aktivitäten, weitere Informationen)
- Behrens wies zurück, die rot-grüne Landesregierung habe die Wahlordnung im April gezielt verschärft, erklärte stattdessen, bestehende Regeln seien lediglich konkretisiert worden und Wahlausschüsse dürften/erhielten die Möglichkeit, Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in die Prüfung einzubeziehen
- Behrens verwies auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, wonach die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch "sehr deutlich nachvollzogen" worden sei, und nannte Wilhelmshaven, Herzberg, Friesland und Lüneburg als betroffene Orte (Bürgermeister- bzw. Landratskandidaten)
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens verteidigt die Entscheidung von vier lokalen Wahlausschüssen, AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen am 13. September auszuschließen; betroffen sind die Städte Wilhelmshaven und Herzberg (Bürgermeister) sowie die Kreise Friesland und Lüneburg (Landrat); Zeitraum: Entscheidung in der zurückliegenden Woche vor dem 13. September
- Zielgruppen sind AfD-Bewerber für kommunale Ämter, die vom niedersächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden; regional auf die genannten niedersächsischen Kommunen/Kreise begrenzt; rechtliche Grundlage betrifft die Prüfung der Verfassungstreue bzw. die Einbeziehung von Verfassungsschutz-Erkenntnissen durch die Wahlausschüsse
- Keine konkreten Zahlen zu insgesamt betroffenen Personen im Artikel; es werden vier Ausschlussfälle aufgezählt (je Stadt/Kreis ein AfD-Kandidat) und ein Bezug auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hergestellt; Frist/Zeitraum: Bezug auf die Kommunalwahl am 13. September und die Entscheidungen in der Woche davor
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Die lokalen Wahlausschüsse schlossen je einen AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen am 13. September aus und begründeten dies mit der Prüfung der konkreten Person anhand öffentlicher Äußerungen, politischer Aktivitäten und weiterer Informationen
- Hintergrund ist, dass die AfD vom niedersächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird und bei Kandidaturen für Ämter mit Beamtenrecht deshalb genauer geprüft werden muss, wobei den Wahlausschüssen auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einbezogen werden können
- Auslöser/Einbettung ist die Verteidigung der Entscheidung durch Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens nach Vorwürfen einer gezielten Verschärfung der Wahlordnung; dabei verwies sie auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, die die Einschätzung der AfD als gesichert rechtsextremistisch als nachvollziehbar bestätigte
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens verteidigt die Entscheidungen der lokalen Wahlausschüsse, die AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen ausgeschlossen haben
- Die Wahlausschüsse prüfen künftig bzw. weiterhin die konkreten Fälle anhand öffentlicher Äußerungen, politischer Aktivitäten und weiterer Informationen, und können dabei auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in die Prüfung einbeziehen
- Die Landesregierung habe die Wahlordnung nicht gezielt verschärft, sondern nur bestehende Regeln konkretisiert; außerdem müsse die weitere gerichtliche Entwicklung abgewartet werden, weil es eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover gibt
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